Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder auch Zeitarbeit, alles Synonyme für den Verleih von Arbeitnehmern. Geregelt wird dieses Arbeitsverhältnis vor allem in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurz AÜG, in welchem es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG seit 2011 ausdrücklich heißt, dass der Einsatz von Leiharbeitern nur vorübergehend sein darf. Aber wie ist diese Einschränkung auszulegen und warum ist es überhaupt von Bedeutung, der Arbeitnehmerüberlassung Schranken zu setzen.
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Videoüberwachung durch den Arbeitgeber – besteht ein Recht auf Observation?
Die Videoüberwachung durch den Arbeitgeber ist ein stark diskutiertes Thema. Interessen und Sicherheit des Arbeitgebers stehen im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer. Diese Art der Videoüberwachung kann einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellen, insbesondere dann, wenn ein Privatdetektiv mit der Observation beauftragt wurde. Dennoch möchten immer mehr Arbeitgeber diese Kontrollmaßnahme als Schutz des Unternehmens, seiner Vermögens- und Sachwerte einsetzen. Mit dem Urteil des BAG vom Februar 2015 (BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13) wurde die rechtliche Grundlage hierfür stark verfeinert und es gelten deutliche Richtlinien für eine Observation mit Videokameras.
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Schriftformheilungsklausel bei langfristigem Mietvertrag nicht vergessen!
Nach § 550 BGB sind langfristige Mietverträge mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr jederzeit ordentlich kündbar, wenn sie die gesetzliche Schriftform des § 126 BGB nicht einhalten. Praktisch bedeutet das eine Möglichkeit, sich von einem lästig gewordenen Vertrag vorzeitig zu lösen, wenn der Vertrag oder nachträgliche Änderungen einen Formfehler haben. Dagegen entwickelte die Praxis sog. Schriftformheilungsklauseln, die die Kündigungsmöglichkeit einschränken sollen. Damit befasst sich vorliegender Beitrag. Wann gilt ein Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge, welche vertraglichen Regelungen sind möglich und was bedeutet das für die vorzeitige Kündbarkeit des Vertrags?
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Aktienrechtsnovelle 2014- die Dritte
„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.
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Offenes WLAN: Wer haftet, für Rechtsverstöße?
Die Digitale Agenda der Bundesregierung möchte die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Schließlich ermöglicht das Internet Zugang zu Bildung, Diskussion, Wettbewerb und sichert die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft. Frei verfügbares WLAN in Deutschland ist jedoch rar. In der Realität verschlüsseln private und gewerbliche WLAN-Betreiber ihr Netzwerk, um sich nicht der Gefahr kostspieliger Abmahnungen durch Medienverlage auszusetzen. Nach derzeitiger Rechtslage haften diese unter Umständen für Rechtsverletzungen, die sie selbst gar nicht begangen haben. Private WLAN-Betreiber sind hierbei mehr Risiken ausgesetzt als gewerbliche WLAN-Betreiber. Insbesondere letztere, wie Hotels, Flughäfen und Cafés sollen künftig in den Genuss von Haftungsprivilegien kommen. Doch warum ist die Rechtslage überhaupt so unsicher? Auf welcher Grundlage basiert die Differenzierung von privaten und geschäftlichen WLAN-Betreibern bei der Haftung? Und haben wir Hoffnung, dass frei verfügbares WLAN beim Espressoschlürfen im Café oder im Wartezimmer des Arztes bald zum Alltag gehört?