„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.