Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs lässt vermuten, dass die Professionalisierung des Aufsichtsrats auch im Jahr 2013 eines der Themen in deutschen Aktiengesellschaften insbesondere den DAX-Unternehmen sein wird.
In der Übernahmeschlacht Porsche-VW im Jahre 2009 hatte die Porsche Automobil Holding SE versucht, die Übernahme der Volkswagen AG durch riskante Derivategeschäfte am Kapitalmarkt zu finanzieren. Das Aufsichtsratsmitglied der Porsche SE, Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch, hatte daraufhin am Rande einer Veranstaltung auf Sardinien sinngemäß geäußert, er könne die wirtschaftliche und rechtliche Tragweite der Derivategeschäfte des Vorstands aufgrund deren Komplexität und mangels eigener Kenntnisse nicht hinreichend beurteilen. Diesen „Offenbarungseid“ sah eine Aktionärin der Porsche SE als eine schwere Pflichtverletzung aufgrund eines Erfassungs- bzw. Beurteilungsfehlers an und erhob Klage gegen den Entlastungsbeschluss für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. Sowohl das Oberlandesgericht Stuttgart als auch der Bundesgerichtshof bestätigten diese Sicht der Klägerin.
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Der „Vollzeit-Aufsichtsrat“ – ein neues Berufsbild? (Porsche vs. VW)
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Kirch-Erben erhielten 2012 ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk
Mitte Dezember konnten die Erben des einstigen Medienmoguls Leo Kirch in einem der größten und längsten Wirtschaftsprozesse der letzten Jahre einen Sieg gegen die Deutsche Bank erringen. In dem Schadensersatzprozess verurteilte das OLG München (Az. 5 U 2472/09) am 14.12.12 die Deutsche Bank zur Zahlung eines Schadensersatzes in bislang nicht bezifferter Höhe.
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Der Mini- Jobber im Jahr 2013
Schon zu Beginn des neuen Jahres hält die Bundesregierung für die rund sieben Millionen Mini- Jobber der Republik einige Innovationen rund um deren Beschäftigungsverhältnisse bereit. Nach allem notwendigerweise erfolgtem Prozedere steht den – im Wesentlichen zwei – geplanten Neuerungen nun nichts mehr im Wege. Was die Arbeitnehmer zukünftig zu erwarten haben…
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Die rätselhafte Handhabung verdeckter Sacheinlagen bei der UG
Durch die jüngste GmbH-Rechtsreform (MoMIG) wurde die Gründung einer klassischen GmbH erleichtert. Von nun an können die Gründungsgesellschafter das Stammkapital auch durch verdeckte Sacheinlagen gem. § 19 IV GmbHG aufbringen. Unklar ist jedoch in diesem Zusammenhang, wie mit verdeckten Sacheilagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) zu Verfahren ist. Kann § 19 GmbHG auch auf die UG angewendet werden oder ist auf eine teleologische Reduktion zurückzugreifen?
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Stimmt’s? – Neuigkeiten zum Titelschutz im Markenrecht
Der BGH hat entschieden, dass der markenrechtliche Titelschutz auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen kann, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. Mit dem Urteil lieferte der Senat eine Konkretisierung des markenrechtlichen Werktitelschutzes – „Stimmt’s?“.