Berühmte Fälle von Whistleblowern wie Edward Snowden oder Julian Assange machen Schlagzeilen. Whistleblowing wird jedoch auch zum arbeitsrechtlichen Problem; Geheimnisverrat beschäftigt die Gerichte.
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Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform
Ist es erlaubt, als Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch zu tragen? Mit dieser Frage befasste sich jüngst zum wiederholten Male das Bundesverfassungsgericht. Mit Beschluss vom 27. Januar 2015 (BVerfG, Urt. v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) entschied es erneut über die Frage, ob Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst untersagt werden könne und kommt zu dem Urteil, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Es korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung, fußend auf dem „Kopftuch-Urteil“ aus 2003.
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Der Flashmob als Arbeitskampfmittel
Bis zu 50 Personen stürmen einen REWE Markt, befüllen wahllos Einkaufswagen mit Centartikeln, lassen diese an der Kasse stehen. Es wird ein enormer Stau an den Kassen verursacht. Kunden sind verärgert, Mitarbeiter überfordert und irritiert. Der Initiator ist eine Gewerkschaft: ver.di. Ist das noch rechtens?
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Bundesverfassungsgericht entscheidet im Fall Suhrkamp
Am 19.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht im Fall Suhrkamp abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen den Insolvenzplan zu erlassen, mit dem der Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird und der Minderheitsgesellschafter wesentliche Mitverwaltungsrechte verliert. Damit ist das Verfahren im wesentlichen abgeschlossen. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen allerdings ist (teilweise) noch anhängig, so dass noch mit einer Entscheidung in der Sache zu rechnen ist. Die geplanten Maßnahmen können jedoch umgesetzt werden.
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Die Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand – schon wieder verfassungswidrig?
Das Thema Steuergerechtigkeit ist durch den Fall Uli Hoeneß mehr denn je im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Auch die Erbschaftsteuer steht in Anbetracht der nahenden Bundestagswahl im September 2013 im Rampenlicht. So will etwa die Linke den Spitzensteuersatz von derzeit 50% auf 60% anheben und die persönlichen Freibeträge auf 150.000€ vereinheitlichen und reduzieren. Auch die Grünen kokettieren mit der Erbschaftsteuer; so soll sich durch Reformen das jährliche Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer gar verdoppeln. Tatsächlich fallen jährlich Erbschaften mit einem Volumen von etwa 230 Milliarden Euro in der Bundesrepublik Deutschland an – Tendenz stark steigend. Nie zuvor hat eine Generation von den Vermögenswerten ihrer Ahnen in dem Maße profitieren können, wie es die heutige „Generation Erbe“ kann. Auffällig sind allerdings vor allem starke Begünstigungen des Betriebsvermögens im derzeitigen Erbschaftsteuerrecht, die der BFH mittels eines Vorlagebeschlusses vom BVerfG auf deren Verfassungsmäßigkeit geprüft haben will.