Im Urteil vom 07.07.2015 – 10 AZR 2607/14 befasste sich das BAG mit der Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gemäß §§ 74 ff HGB gegenüber Arbeitnehmern und der damit verbundenen Karenzentschädigung. Interessant an diesem Fall ist, dass der Arbeitnehmer gegen sein vertraglichen Wettbewerbsverbot verstoßen hat und das BAG zu entscheiden hatte, ob in der selben Handlung des Arbeitnehmers auch ein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vorlag. Wäre kein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot anzunehmen, stünde einem Arbeitnehmer grundsätzlich bei dem Vorliegen einer formal und inhaltlich korrekt vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung eine sogenannte Karenzentschädigung gemäß § 74 II HGB zu.
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Arbeitsrechtliche Sonderwege im bezahlten Fußball – Der Fall Heinz Müller
Deutschlandweit sorgte das erstinstanzliche Urteil im Fall des Torwarts Heinz Müller für Aufsehen. Kommt es zu einer Revolution im Profifußball?
National wie auch europarechtlich ist der unbefristete Arbeitsvertrag die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte dies nun auch im Profisport gelten? Das Arbeitsgericht Mainz bejahte dies, Jedoch rückte das Berufungsgericht von der Auffassung ab und begründete die Abweichung mit der Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballers. -
Schwanger ist nicht gleich schwanger?
In dem Urteil vom 26.03.2015 – 2Azr 237/14 hat sich das BAG mit der Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin auseinandergesetzt. Die Besonderheit in diesem Fall liegt darin, dass die Arbeitnehmerin nicht natürlich sondern aufgrund einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist und grundsätzlich eine schwangere Arbeitnehmerin in den Mutterschutz fällt und nicht gekündigt werden kann.
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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Auswertung der Browserchronik im Kündigungsschutzprozess
Rund 53 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das Internet regelmäßig. Die weitgehende Vernetzung der Welt, die Unabdingbarkeit eines Smartphones mit mobilen Datentarifen, wie auch das Surfen auf Social Media Plattformen, wie Facebook und Twitter, führen zur Annahme, dass der moderne Mensch ständig erreichbar und online sein muss.
Dies hat aber auch arbeitsrechtliche Relevanz. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf solche Nutzung während der Arbeitszeit? Wohl kaum, finden aktuelle Statistiken, bei denen 25% aller Befragten zugeben, das Internet täglich während der Arbeitszeit zu nutzen.
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied jüngstens zugunsten des Arbeitgebers einen Fall ausufernder Internetnutzung und gab diesem umfassende Rechte für die Beweiserhebung.
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Spannungsfeld Whistleblowing – zwischen öffentlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen – was ist erlaubt, was nicht?
Berühmte Fälle von Whistleblowern wie Edward Snowden oder Julian Assange machen Schlagzeilen. Whistleblowing wird jedoch auch zum arbeitsrechtlichen Problem; Geheimnisverrat beschäftigt die Gerichte.