Wie weit dürfen Kundenbewertungen gehen? Wo liegt die Grenze zwischen einer einfachen Kundenbewertung und einer Schmähkritik? Überwiegt die Meinungsfreiheit gegenüber dem Unternehmerpersönlichkeitsrecht der einzelnen Händler? Kürzlich beschäftigte sich das Landgericht Köln mit einer Klage zu eben diesen Fragen bezüglich vermeintlich verletzender Kundenbewertungen auf der Plattform www.amazon.de.
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Kündigung nach Kirchenaustritt
Nach den zahlreichen schockierenden Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen entschließt sich 2011 ein Sozialpädagoge, tätig beim katholischen Caritasverband, aus der Kirche auszutreten. Prompt wird er deswegen von seinem Arbeitgeber gekündigt. Bildet der Kirchenaustritt aber überhaupt eine Grundlage für eine Kündigung?
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EuGH zum Markenrecht: Die Voraussetzungen der ernsthaften Benutzung einer Marke im Fall STOFFFÄHNCHEN.
Der EuGH hat am 18.04.2013 im Fall STOFFFÄHNCHEN entschieden und eine Konkretisierung zur „ernsthaften Benutzung“ einer Marke vorgenommen. Wenn ein Unternehmen seine Produkte durch das Eintragen von Marken schützen lässt, dann muss es diese eingetragenen Marken auch „ernsthaft benutzen“. Tut es dies nicht, dann ist der Markenschutz ernsthaft gefährdet.
Auf den ersten Blick erscheint dieser Grundsatz logisch und unkompliziert. Wenn man sich als Unternehmen aber fragt was das denn eigentlich konkret bedeutet, dann erscheint die Antwort doch gar nicht so einfach. So auch im Fall STOFFFÄHNCHEN.
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Framing – Sich mit fremden Federn Schmücken
Framing ist das Einbetten externer Inhalte auf der eigenen Webseite. Hierfür bereiten Dienste wie etwa „YouTube“ sogar vorgefertigte Einbettungs-Codes für jedes ihrer Videos vor. Im Gegensatz zu Verlinkungen ist beim Framing nicht nur die Quelle zunächst nicht ersichtlich, es hat sogar den Anschein als wären auch fremde Inhalte Eigentum des Framenden. Daraus resultiert die Frage, ob durch das Einbetten fremder Inhalte auf einer Website, das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 II UrhG verletzt wird. Die Antwort auf diese Frage übergab der BGH nun in einem Fall dem EuGH.
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Nach Verweisen auf Tarifverträge der tarifunfähigen christlichen Gewerkschaft klagten zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland auf Lohnnachzahlungen. Am 13.3.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht über fünf Verfahren. Demnach steht zahlreichen Leiharbeitnehmern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnnachzahlung zu.