Im Jahr 2016 hat sich die englische Bevölkerung wider Erwarten in einem Referendum mit 51,9 % für einen Austritt aus der EU entschieden. Die Folge daraus ist nun ein Abnabelungsprozess,, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Für viele deutsche Unternehmen, die in Großbritannien Handel betreiben bzw. im Waren- und Dienstleistungsaustausch mit ihnen stehen werden sich in steuerrechtlicher Natur, insbesondere im Umsatzsteuerrecht, einige Veränderungen ergeben.
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Einkommenssteuerpflicht trifft auf Zwangsverwalter – Änderung der Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Entscheidung vom 10.02.2015 (IX R 23/14) eine bestehende Rechtsprechung grundlegend geändert. Hiernach muss nun der Zwangsverwalter die Einkommenssteuer entrichten, sobald er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung innerhalb der Zwangsverwaltung generiert. Das ist auch der Fall, wenn neben des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde.
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Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Kann die Selbstanzeige den Top-Manager Hoeneß vor dem Gefängnis retten?
Bekannt als Top-Manager des FC Bayern München, machte Herr Hoeneß im Frühjahr dieses Jahres durch Negativschlagzeilen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung auf sich aufmerksam. Ob die Voraussetzungen der Selbstanzeige erfüllt sind und ob es überhaupt eine Möglichkeit der Straffreiheit für Steuersünder geben sollte, wird nun erneut deutschlandweit diskutiert.
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Die Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand – schon wieder verfassungswidrig?
Das Thema Steuergerechtigkeit ist durch den Fall Uli Hoeneß mehr denn je im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Auch die Erbschaftsteuer steht in Anbetracht der nahenden Bundestagswahl im September 2013 im Rampenlicht. So will etwa die Linke den Spitzensteuersatz von derzeit 50% auf 60% anheben und die persönlichen Freibeträge auf 150.000€ vereinheitlichen und reduzieren. Auch die Grünen kokettieren mit der Erbschaftsteuer; so soll sich durch Reformen das jährliche Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer gar verdoppeln. Tatsächlich fallen jährlich Erbschaften mit einem Volumen von etwa 230 Milliarden Euro in der Bundesrepublik Deutschland an – Tendenz stark steigend. Nie zuvor hat eine Generation von den Vermögenswerten ihrer Ahnen in dem Maße profitieren können, wie es die heutige „Generation Erbe“ kann. Auffällig sind allerdings vor allem starke Begünstigungen des Betriebsvermögens im derzeitigen Erbschaftsteuerrecht, die der BFH mittels eines Vorlagebeschlusses vom BVerfG auf deren Verfassungsmäßigkeit geprüft haben will.
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Unternehmenskauf: Due-Diligence-Kosten als Betriebsausgaben?
Das FG Köln hat im Oktober 2010 die – oft hohen – Kosten für die Due-Diligence nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben qualifiziert, sondern sie den Erwerbskosten zugeschlagen, soweit sie angefallen sind, nachdem der endgültige Erwerbsentschluss gefallen ist. Das heißt, dass diese Kosten als Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren sind und damit nicht nach § 4 I 9 EStG als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden können.