Wird ab sofort jede E-Mail zum Rechtsverstoß? Droht eine neue Abmahnungswelle?
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Veranstaltung: Veränderungen im juristischen Arbeitsmarkt
Für Studierende des Wirtschaftsrechts im Bachelor und Master, aber auch für Studierende anderer juristischer Studiengänge haben wir für den 27.11.2012 eine Veranstaltung organisiert, die sich mit der Veränderung des juristischen Arbeitsmarkts befasst.
Referent ist Dr. Labudek von USG Professionals GmbH, die unter der Marke USG Legal juristische Personaldienstleistungen anbietet. Dr. Labudek hat daher ein sehr genaues Bild von den Anforderungen im juristischen Arbeitsmarkt und den Veränderungen desselben. Dieses Wissen teilt er mit uns, ich denke, dass die Studierenden von seinem Vortrag profitieren werden. Zudem werden eine Absolventin und ein Absolvent aus Bachelor und Master von ihren Erfahrungen im Berufseinstieg berichten. -
Austritt aus dem Euro-Raum – was geschieht mit Verträgen?
Während die Wirtschaft nervös wird, wenn sich Finanzminister Schäuble in der Öffentlichkeit zweifelnd äußert, ob die Schuldenkrise überwunden sei, befasst sich die Rechtswissenschaft schon mit der Frage, welche Auswirkungen der Austritt eines Landes aus dem Euroraum für Vertragsverhältnisse hat, bei denen die Gegenleistung in Euro bemessen wird. Der lesenswerte Aufsatz von Diekmann und Bernauer in der NZG 2012, S. 1172 ff. sei zur Lektüre sehr anempfohlen. Durch entsprechende vertragliche Regelungen ist nach Auffassung der Autoren zu erreichen, dass eine Umstellung des Vertrages auf eine neue Währung vermieden werden kann.
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Beschränkung des Gewährleistungsausschlusses von Auktionshäusern?
Der in den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) der Auktionshäuser festgeschriebene – zum Teil auch sehr weitreichende – Gewährleistungsausschluss ist eine unangemessene Benachteiligung für den Käufer und könnte in der Zukunft beschränkt werden.
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Gescheiterte Vertragsübernahme wird Schuldübernahme – wichtig für die Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf
Wird der Unternehmenskaufvertrag in der Form des Asset-Deals durchgeführt, erfordert die Übernahme wichtiger Verträge immer besondere Aufmerksamkeit, schließlich können Verträge nicht übertragen werden. Möglich ist nur die Übernahme des Vertragsverhältnisses durch dreiseitige Vereinbarung des verbleibenden Vertragspartners mit dem ausscheidenden und dem neuen Vertragspartner, beim Unternehmenskaufvertrag in der Regel de Käufer und dem Verkäufer des Unternehmens. Die Rechtsfolgen des Scheiterns einer solchen Übernahme stellt der BGH in einer Entscheidung vom 1.2.2012 klar.