Die Modemarke „Boy London“ bewirbt seit den 1970er Jahren, vor allem in England und in den USA, ihre Erzeugnisse mit einem Logo, das ihr jüngst in Deutschland eine gewisse Medienpräsenz eingebracht hat: einer Darstellung des NSDAP-Parteiadlers. Vor allem politisch links orientierte Seiten und Beiträge haben kritisch hierauf aufmerksam gemacht. Schließlich steht hier die Frage im Raum, ob die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole durch Modeartikel zulässig sein kann. Das führt aus juristischer Sicht zu der naheliegenden Frage, ob es eine Straftat gemäß § 86 a StGB darstellt, „Boy London“- Kleidung in Deutschland zu verkaufen.
-
Der „Widerrufsjoker“ – Mittel zur günstigen Umschuldung?
„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.
-
Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz
Die deutsche Tariflandschaft ist von immer wiederkehrenden Maßnahmen des Arbeitskampfes geprägt. So bewirkte der von der GDL geführte Streik nicht nur enorme Verluste bei der Bahn, sondern auch wesentliche Beeinträchtigungen auf Seiten der Fahrgäste. Neben der GDL nutzen indes auch andere Gewerkschaften wie ver.di und die GEW ihre Möglichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Dem will die Politik nun Einhalt gebieten und legte im Oktober 2014 einen Referentenentwurf zu einem geplanten Tarifeinheitsgesetz vor. Tarifkollisionen im Betrieb sollen von nun an nach dem Mehrheitsprinzip gelöst werden. Für kleinere Gewerkschaften bedeutet das allerdings eine erhebliche Einschränkung ihrer Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 III GG.
-
BGH spricht Lehman Anlegern Schadensersatz zu
Die Lehman-Pleite im Jahr 2008 brachte viele Geldanleger um ihr Vermögen. Auf Grund der Insolvenz einer der größten Banken in der Finanzbranche verloren zahlreiche Personen ihr Erspartes. Die zuvor erworbenen Lehman Zertifikate waren wertlos. Nun sprach der BGH zwei Geschädigten in Deutschland Schadensersatz zu, weil die beratende Bank den Anlegern wichtige Informationen zu Sonderkündigungsrechten vorenthielt.
-
Neue Möglichkeiten bei der Wahl des Hauptversammlungsortes einer Societas Europaea (SE) – Folgen für die AG?
In dem Urteil vom 21. Oktober 2014 mit dem Aktenzeichen II ZR 330/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Hauptversammlungsort einer Societas Europaea (SE) durch Satzungsbeschluss ins Ausland verlegt werden kann. Jedoch ist die Gesellschaft bei der Wahl an Bestimmungen gebunden und sollte primär versuchen dem Großteil der Aktionäre eine Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen. Welche weiteren Anforderungen sind an einen Hauptversammlungsort im Ausland zu stellen? Welche Folgen ergeben sich durch das Urteil für die Aktiengesellschaft?