Grundsätzlich gelten Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen als Verstoß gegen die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem Arbeitsverhältnis und stellen des Weiteren Störungen des Betriebsfriedens dar. Die Frage, ob sie jedoch eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigen können, ist pauschal nicht zu beantworten, da stets alle Umstände des Einzelfalls gründlich abzuwägen sind.
-
Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis – Wahrheit oder Wohlwollen?
Der Inhalt von Arbeitszeugnissen ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erteilt der Arbeitgeber ein wahrheitsgemäßes Zeugnis, steht das häufig im Kontrast mit dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer wohlwollenden Beurteilung. Wird der Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis mit der Note „befriedigend“ bewertet,
-
Privates Surfen am Arbeitsplatz – der Klick zur Kündigung?
Eigentlich ganz praktisch, so ein Arbeitsplatz mit Internetzugang, meinen Sie nicht?
Wie schwer ist es da, der Versuchung zu widerstehen und nicht doch einmal „ganz kurz“ das Internet für private Zwecke zu nutzen, sei es um eine private E-Mail zu verschicken oder noch schnell eine Online-Überweisung zu tätigen. Doch solche Aktionen -
Neues zur Schriftform langfristiger Mietverträge – wie muss das Vertretungsverhältnis gekennzeichnet sein?
An anderer Stelle in diesem Blog sind wir auf die Schriftform langfristiger Mietverträge und die sog. Schriftformheilungsklauseln eingegangen. Nunmehr hat der BGH seine Rechtsprechung zur Schriftform ergänzt und konkretisiert, und zwar im Hinblick auf die Kennzeichnung des Vertretungsverhältnisses. Hier ist nunmehr eine Differenzierung danach vorzunehmen, ob die Vertretungsverhältnisse im Rubrum des Vertrages genannt sind oder nicht. Im Ergebnis gilt wohl nun, jedenfalls für die Vertretung juristischer Personen, der Ratschlag: Keine Angabe der Vertretungsverhältnisse im Rubrum! Warum das?
-
Rechte von Arbeitnehmern beim Verfolgen von medienwirksamen Großereignissen (am Beispiel einer Fußball-WM)
Eine Fußball-WM zusammen mit Familie oder Freunden zu schauen, ist längst Volkssport geworden. Was ist aber wenn die Übertragung eines WM Spiels auf die Arbeitszeit fällt und darf ich z.B. auch nachts oder zumindest zu später Stunde noch an Public-Viewing Veranstaltungen teilnehmen? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer z.B. hinsichtlich Urlaub und Überstunden und darf ich Alkohol während der Arbeitszeit zu mir nehmen? Mit diesen und ähnlichen Themen beschäftigt sich die nachfolgende Darstellung.