Am 14. November 2012 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf zur Geschlechterbalance, auch bekannt als „Frauenquote“, veröffentlicht. In der Richtlinie sollten EU- Mitgliedstaaten verpflichtet werden spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten Richtlinie eine gesetzliche Quotenregelung einzuführen, sodass bis zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung des Frauenanteils um 40% in den Leitungsorganen der börsennotierten Unternehmen erreicht werden sollte. Die Richtlinie wurde allerdings von den Mitgliedstaaten der EU abgelehnt. Am 1. Januar 2016 ist daraufhin das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Deutschland in Kraft getreten. Der folgende Beitrag soll klären, weshalb der Richtlinienentwurf nicht verabschiedet wurde und damit zu einer nationalen Regelung geführt hat, deren Inhalt dabei näher erläutert werden soll.
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Die Geschlechterquote und die Politik des leeren Stuhls
Die sog. „Frauenquote“ (Geschlechterquote) im Aufsichtsrat wurde bereits vor einigen Jahren in Deutschland umgesetzt, um mehr Frauen in die Führungspositionen zu bringen. Dennoch gibt es weiterhin viele Missverständnisse und offene Fragen bezüglich der Geschlechterquote in den Aufsichtsräten. Insbesondere wirft sich die Frage auf, was nun passiert, wenn die Quote nicht erfüllt wird und weshalb wir die „Politik des leeren Stuhls“ im Zusammenhang mit der Geschlechterquote in den Medien hören. Um diese und weitere Fragen zu beantworten, werden im folgenden Artikel mithilfe eines aktuellen Beispiels die gesetzlichen Regelungen zu der Geschlechterquote im Aufsichtsrat dargestellt und erläutert.
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Die Frauenquote im Aufsichtsrat – Das Ende der Männerwirtschaft?
Jahr für Jahr konnte man bei der Tagung der Regierungskommission für Corporate Governance in Berlin erleben, wie mehrfach die FDP-Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger laut und deutlich warnte: Wenn die Herren in den Führungsetagen weiterhin kein Einsehen hätten und von sich aus für mehr Diversity sorgten, dann sei die gesetzliche Frauenquote nicht mehr zu verhindern. Damals zuckten noch viele unbeeindruckt mit den Schultern. Einige Spitzenvertreter des Managerstandes erklärten sogar auf den Podien, sie hätten natürlich längst geeignete Frauen eingestellt – wenn es nur welche gäbe. Um der „Männerwirtschaft“ ein Ende zu setzen, verabschiedete der Bundestag am 06.03.2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen.“ Welche Auswirkungen das neue Gesetz für die betroffenen Unternehmen hat und welche Pro und Contra Argumente bei der Frauenquote-Debatte auftreten, erfahren Sie im Folgenden Artikel.
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Frauenquote in der Unternehmensführung – Stand der EU-Regulierung
Frauenquote in der EU? Nein danke. Am 01.01.2016 trat in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft. Danach soll der Anteil von Frauen in Aufsichtsratspositionen börsennotierter Unternehmen 30 % betragen. Auch die EU erarbeitete einen Richtlinienvorschlag, welcher eine Frauenquote von 40 % in Aufsichtsräten forderte. Der Entwurf der Richtlinie stieß jedoch in den Mitgliedstaaten auf erheblichen Widerstand. Auch Deutschland stellte sich dagegen. Warum haben so viele Mitgliedstaaten die Richtlinie verhindert, obwohl die meisten sogar selbst nationale Gesetze für eine Frauenquote erlassen haben? Die Antwort auf diese Frage und noch mehr über die „geplatzte“ Richtlinie erfahren Sie im folgenden Artikel.
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Die Frauenquote – Umstrukturierung in Führungspositionen?
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das längst über die Fachkreise hinaus bekannte Thema „Frauenquote“ einen Abschluss gefunden. Was das am 01.05.2015 in Kraft getretene Gesetz an Umstrukturierungen und neuen Aufgaben für Vorstände und Aufsichtsräte mit sich bringt, wird in diesem Beitrag behandelt.