In der Hauptversammlungssaison 2019 wurde sowohl der Bayer-Vorstand, mit seinem Vorsitzenden Werner Baumann, als auch der Vorstand und Verwaltungsrat der Schweizer Großbank UBS in der Hauptversammlung nicht entlastet und ihnen damit das Vertrauen der Gesellschaft entzogen. Zittern mussten neben Managern der Bayer AG und UBS auch die Manager der Deutschen Bank sowie der Credit Suisse. Diese Entwicklungen haben einen gemeinsamen Ursprung: Die Stimmrechtsberater.
Bis vor ein paar Jahren wusste kaum einer, was der Begriff des Stimmrechtsberaters bedeutet. Nun sind sie aufgrund der weitreichenden Auswirkungen ihrer Stimmempfehlungen, welche besonders in der Hauptversammlungssaison 2019 zum tragen kamen, in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt.
Der folgende Artikel behandelt die Rolle der Stimmrechtsberater und die sie betreffenden Änderungen durch die Zweite Aktionärsrechterichtlinie sowie ihre nationale Umsetzung in dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II).
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Die Macht der Unsichtbaren- Wie Stimmrechtsberater Hauptversammlungen beeinflussen
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Die Europäische Staatsanwaltschaft als neue europäische Institution – Sinnvoller Grundgedanke mit zweifelhafter Umsetzung
Neben der deutschen Staatsanwaltschaft als Wächter einer gesetzeskonformen Unternehmensführung, wird auf europäischer Ebene in Zukunft ein weiterer Akteur eine bedeutsame Rolle spielen: die neu geschaffene europäische Staatsanwaltschaft, kurz: EUStA. Jährlich gehen der Union und insofern auch den Mitgliedstaaten und deren europäischen Bürgern Milliarden Beträge durch Betrug zulasten des EU-Haushalts verloren. Es stellt sich die Frage:
Braucht die EU eine eigenständig agierende Staatsanwaltschaft und kann eine verstärkte europäische Zusammenarbeit die bestehenden Probleme lösen?
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Streikverbot für Beamte
Mit dem Art. 9 GG Abs. 3 ist ein Streikrecht für jedermann und alle Berufsgruppen tief in unserer Gesellschaft verankert. Gerade in Zeiten weltweit agierender Konzerne und stetig wachsenden technischen Fortschritts ist es von essentieller Bedeutung, dass es Arbeitnehmern möglich bleibt, individuelle und kollektive Interessen durchsetzen zu können.
Trotz des umfassenden und aussagekräftigen Art.9 III GG gibt es Berufsgruppen, die von den oben genannten Vorteilen keinen Nutzen ziehen können. Das Streikrecht, das für Arbeitnehmer so wichtig ist, soll für Beamte nicht gelten.
So entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer verbeamteten Klägerin gegen ein Streikrecht.
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Wie weitreichend ist nationaler Datenschutz?
Das Safe Harbour-Urteil des EuGH vom 06.10.2015 schlug hohe Wellen in der Öffentlichkeit, markierte es einen Meilenstein hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Allerdings ist es für den EuGH kein Neuland, sich mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Nur wenige Tage vor Veröffentlichung von Safe Harbour fällte der EuGH eine Entscheidung zu der Frage, wie weitreichend die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden sind. Demnach sei die EU-Datenschutzrechtlinie so zu verstehen, dass es nur eines in irgendeiner Weise gelagerten EU-Bezugs bedarf, um mit dem Datenschutzrecht eines EU-Mitgliedstaats in Berührung zu kommen.
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Neue Möglichkeiten bei der Wahl des Hauptversammlungsortes einer Societas Europaea (SE) – Folgen für die AG?
In dem Urteil vom 21. Oktober 2014 mit dem Aktenzeichen II ZR 330/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Hauptversammlungsort einer Societas Europaea (SE) durch Satzungsbeschluss ins Ausland verlegt werden kann. Jedoch ist die Gesellschaft bei der Wahl an Bestimmungen gebunden und sollte primär versuchen dem Großteil der Aktionäre eine Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen. Welche weiteren Anforderungen sind an einen Hauptversammlungsort im Ausland zu stellen? Welche Folgen ergeben sich durch das Urteil für die Aktiengesellschaft?