Wird der Unternehmenskaufvertrag in der Form des Asset-Deals durchgeführt, erfordert die Übernahme wichtiger Verträge immer besondere Aufmerksamkeit, schließlich können Verträge nicht übertragen werden. Möglich ist nur die Übernahme des Vertragsverhältnisses durch dreiseitige Vereinbarung des verbleibenden Vertragspartners mit dem ausscheidenden und dem neuen Vertragspartner, beim Unternehmenskaufvertrag in der Regel de Käufer und dem Verkäufer des Unternehmens. Die Rechtsfolgen des Scheiterns einer solchen Übernahme stellt der BGH in einer Entscheidung vom 1.2.2012 klar.
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Unternehmenskauf: Due-Diligence-Kosten als Betriebsausgaben?
Das FG Köln hat im Oktober 2010 die – oft hohen – Kosten für die Due-Diligence nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben qualifiziert, sondern sie den Erwerbskosten zugeschlagen, soweit sie angefallen sind, nachdem der endgültige Erwerbsentschluss gefallen ist. Das heißt, dass diese Kosten als Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren sind und damit nicht nach § 4 I 9 EStG als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden können.