Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht jedem Arbeitnehmer nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen Entgeltfortzahlung zu, wenn er krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und dies nicht selbst zu verschulden hat. Des Weiteren muss sich dieser Arbeitnehmer gem. § 5 EFZG beim jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich krankmelden und erhält folglich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Doch gilt dies auch bei einer Krankmeldung nach einer Alkoholvergiftung mit 4,9 Promille? Das BAG hat hier einen Einzelfall im Urteil vom 18.03.2015, Az. 10 AZR 99/14 (BAG, Urteil vom 18.03.2015, 10 AZR 99/14) wie folgt entschieden.
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Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers durch „abschreckende“ Einladung
Heutzutage sind Vorstellungsgespräche nichts „Seltenes“ – für manch einen sogar der tägliche Spaziergang. Von einem Unternehmen zum nächsten, um u. a. nach längerer Arbeitslosigkeit wieder in ein geregeltes Leben zurückzukehren. Jedoch ist man am Arbeitsmarkt nicht allein und somit stets mit gleichwertigen, insbesondere besser qualifizierteren, Bewerberinnen und Bewerbern in Konkurrenz. Es ist daher klar, dass ein Arbeitgeber bereits anhand der Bewerbungen schon eine erste Entscheidung fällt, wer geeigneter für den Job sein könnte. Was ist allerdings, wenn darüber in der Einladung eine Mitteilung erfolgt? Ist das erlaubt oder ein Fall von Diskriminierung gem. §§7, 6 und 1 AGG? Dies wird an folgender Entscheidung (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.11.2014 – 1 Sa 13/14) näher erläutert. Der Beklagte ist hierbei ein öffentlicher Arbeitgeber.
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Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Lange Zeit gewährte das BAG Langzeiterkrankten, die während ihrer Erkrankung aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden, keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Seit der Entscheidung vom EuGH zum Fall Schultz-Hoff (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 – C‑350/06) hat sich dies grundlegend geändert. Auch noch heute, 6 Jahre später, prägt das Urteil die aktuelle Rechtsprechung.
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz- einmalige Entgleisung oder Kündigungsgrund?
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Dieses Ergebnis lässt sich einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die zum Start des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht“ veröffentlicht wurde, entnehmen. Doch wann kann man – aus juristischer Sicht – überhaupt von sexueller Belästigung sprechen? Und berechtigt diese automatisch zur Kündigung?