Bekannt als Top-Manager des FC Bayern München, machte Herr Hoeneß im Frühjahr dieses Jahres durch Negativschlagzeilen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung auf sich aufmerksam. Ob die Voraussetzungen der Selbstanzeige erfüllt sind und ob es überhaupt eine Möglichkeit der Straffreiheit für Steuersünder geben sollte, wird nun erneut deutschlandweit diskutiert.
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Suchmaschine in der Kritik ,,Google – Die neuzeitliche Rufmord-Maschine“
Im wahren Leben gilt: Wer meinen Ruf ruiniert, gegen den kann ich vorgehen. Das ist auch gut so. Denn der Ruf ist Teil unser Persönlichkeit. Im Netz ist die Sache komplizierter. Dort gibt es nicht einen Unschuldigen, der ein Gerücht in die Welt setzt. Es gibt vielmehr Millionen von Neugierigen, die das Gerücht kennen und durch zichfache Eingabe von Wörtern wie im Fall der Ex-Firstlady Bettina Wulff ,,Prostitution“ und „Escort“ in den Suchschlitz von Google dafür sorgen, dass genau diese Kombination als Suchvorschlag aufflackert. So funktioniert der Algorithmus von Google. Der BGH hat am 14. Mai dieses Jahres (Details zum Urteil im Blog von T. Jazvick auf dieser Seite) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google durchaus für solche entstandenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Haftung gezogen werden kann. Diese Entscheidung gibt Bettina Wulff nun Hoffnung, die seit Jahren versucht die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlicht zu unterbinden.
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Facebook vs. Grundrechte – Wie kann ein Arbeitgeber gegen Beleidigungen vorgehen
Wer kennt das soziale Netzwerk heutzutage nicht. Facebook ist einer der beliebtesten Websiten der Welt und hat Milliarden von Mitgliedern. Geworben wird mit dem Slogen: „Facebook ermöglicht es dir, mit den Menschen in deinem Leben in Verbindung zu treten und Inhalte mit diesen zu teilen. Facebook eine offene und vernetzte Welt“. Vielen Usern ist gar nicht erst bewußt, dass sie mit der Registrierung gleichzeitig einen Teil ihrer Privatsphäre freiwillig aufgeben. Bereits seit der Veröffentlichung steht Facebook immer wieder der Kritik gegenüber, nicht für genug Datenschutz der User zu sorgen. Hier stellt sich insbesondere die Frage, in wie weit User in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden dürfen und wie der Arbeitgeber dagegen vorgehen kann.
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Haftbarkeit von Google für persönlichkeitsrechtsverletzende „Autocomplete“- Vorschläge
Jeder kennt es und nutzt es. Wir googeln unsere Freunde, unsere Professoren, unsere Vorgesetzten, die Unternehmen bei denen wir arbeiten oder arbeiten möchten, wir googeln einfach Jeden und Alles. Schon beim Tippen des Suchbegriffes im Eingabefeld zeigt uns Google automatisch Suchergänzungsvorschläge an (durch die sog. Autocomplete-Funktion). Was aber, wenn sich Nutzer durch diese Suchergänzungsvorschläge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen? Laut dem BGH-Urteil vom 14.05.2013 kann die Autocomplete-Funktion das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen BGH-Urteil vom 14.05.2013 (Az: VI ZR 269/12).
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Neues Urteil zur Gesamtbeurteilung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sind in der heutigen Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiges Werkzeug, um sich als geeigneten Arbeitnehmer bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzustellen. Und wichtig ist: Wie schaut die Gesamtbeurteilung überhaupt aus? Ob sich ein Arbeitszeugnis noch im guten Durchschnitt befindet oder nicht, kann schon allein von den Wörtern „stets“, „vollen“ und „vollsten“ abhängig sein. Denn diese machen den kleinen Unterschied aus, ob ein Arbeitnehmer mit seinem ausgehändigten Arbeitszeugnis die Benotung „sehr gut“ bis „gut“ hat oder man sich bereits im negativ betrachteten „befriedigend oder schlechter“ befindet. Und somit lässt ein eventuell schlechtes Arbeitszeugnis die Qualifikationen und Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für zukünftige Arbeitgeber häufig zu unrecht schlecht aussehen. Eine Berliner Angestellte war unzufrieden mit der Benotung ihres Arbeitszeugnisses. Sie wollte ihre Gesamtbeurteilung von „befriedigend“ auf „gut“ korrigieren lassen und ihr wurde dafür kürzlich vom Berliner Arbeitsgericht Recht zugesprochen – ein Urteil was Experten überrascht. Zum Urteil