„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.
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Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller
Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wird die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert. Alternde Künstler werden somit länger an ihren Werken verdienen können, welche sie in jungen Jahren geschaffen haben.
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Was sind meine Daten wert?
Die Stiftung Datenschutz kommt, eine notwendige Maßnahme zur Aufklärung?
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Weniger Arbeit für Zwegat!
Mit einer Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll es Schuldnern künftig möglich sein, sich bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien.