Die Wortkonstruktion Legal Tech setzt sich aus „legal services“ und technology“ zusammen und meint im Groben die Digitalisierung der juristischen Arbeit. Zielsetzung von Legal Tech Unternehmungen ist es rechtliche Arbeitsprozesse durch den Einsatz von software-gestützten Technologien zu standardisieren oder sogar zu automatisieren. Daraus ergeben sich für Rechtsanwender neue Möglichkeiten, was gleichzeitig vorher nicht dagewesene Herausforderungen mit sich bringt. Konflikte und Reibungspunkte ergeben sich insbesondere mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Inwieweit diese Bedenken gerechtfertigt sind und welcher Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht, beleuchtet dieser Beitrag.
-
Die Frauenquote – Umstrukturierung in Führungspositionen?
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das längst über die Fachkreise hinaus bekannte Thema „Frauenquote“ einen Abschluss gefunden. Was das am 01.05.2015 in Kraft getretene Gesetz an Umstrukturierungen und neuen Aufgaben für Vorstände und Aufsichtsräte mit sich bringt, wird in diesem Beitrag behandelt.
-
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers – Eine Bestandsaufnahme
Der § 106 GewO räumt dem Arbeitgeber einen gewissen Spielraum hinsichtlich seiner Handlungen ein die Art, Ort und den Umfang der Tätigkeit im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags genauer zu konkretisieren. Doch nicht immer ist klar, wo das Weisungsrecht anfängt und wo es letztlich gewissen Grenzen untergeordnet ist. Gerade der Ort der Arbeitstätigkeit und eine eventuell später eintretende Versetzung können schnell zu einem Streitthema unter den Arbeitsparteien werden. So auch in einem aktuellen Urteil des BAG vom 28.8.2013 (BAG v. 28.8.2013 – 10 AZR 569/12).
-
20 Jahre Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen
Die Gegner sprechen von „Jura Light“, wenn sie von den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen sprechen, die seit nunmehr 20 Jahren an Fachhochschulen angeboten werden. Nichts ist weniger wahr als das! Wirtschaftsrechtsstudiengänge sind ein Erfolgsmodell, was etwa die stark gestiegenen Studierendenzahlen belegen. Anlässlich des Jubiläums: Es lohnt sich, die Besonderheiten dieser Studiengänge noch einmal hervorzuheben.
-
Neues Urteil zur Gesamtbeurteilung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sind in der heutigen Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiges Werkzeug, um sich als geeigneten Arbeitnehmer bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzustellen. Und wichtig ist: Wie schaut die Gesamtbeurteilung überhaupt aus? Ob sich ein Arbeitszeugnis noch im guten Durchschnitt befindet oder nicht, kann schon allein von den Wörtern „stets“, „vollen“ und „vollsten“ abhängig sein. Denn diese machen den kleinen Unterschied aus, ob ein Arbeitnehmer mit seinem ausgehändigten Arbeitszeugnis die Benotung „sehr gut“ bis „gut“ hat oder man sich bereits im negativ betrachteten „befriedigend oder schlechter“ befindet. Und somit lässt ein eventuell schlechtes Arbeitszeugnis die Qualifikationen und Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für zukünftige Arbeitgeber häufig zu unrecht schlecht aussehen. Eine Berliner Angestellte war unzufrieden mit der Benotung ihres Arbeitszeugnisses. Sie wollte ihre Gesamtbeurteilung von „befriedigend“ auf „gut“ korrigieren lassen und ihr wurde dafür kürzlich vom Berliner Arbeitsgericht Recht zugesprochen – ein Urteil was Experten überrascht. Zum Urteil