Nach früherer Rechtsprechung konnte die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwar Gesellschafterin juristischer Personen (AG, GmbH und Genossenschaft), sowie einer anderen GbR sein. Jedoch war die Fähigkeit einer GbR Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft zu sein von der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 16.7.2001 – II ZB 23/00 (BayObLG) beschlossen, dass eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Fähigkeit besitzt Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschafter der GbR im Zeitpunkt der Gründung und bei späterem Wechsel der Zusammensetzung der Gesellschafter gemäß §§ 162 III, 106 II HGB in das Handelsregister eingetragen werden.
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Haftung von Compliance Managern
Compliance Manager werden häufig von Unternehmen im Rahmen von Compliance Management Systemen eingestellt. Im Jahre 2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im BSR-Urteil (5 StR 394/08), dass Compliance Manager regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB trifft, Straftaten zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Seitdem wird die Haftung von Compliance Managern zunehmend diskutiert.
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Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea
Die Societas Europea (SE), eine Unternehmensform, die nach seinem Geburtsjahr 2001 immer mehr an Popularität erlangt. Viele börsennotierte Unternehmen entscheiden sich für die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft, sie sich in vielen Hinsichten der klassischen Aktiengesellschaft ähnelt, beispielsweise können die Aktien beider Formen an der Börse gehandelt werden, dennoch viel attraktiver für Unternehmen erscheint. „Grenzüberschreitende Mobilität“, „Unternehmensbestimmung“ und „europäische Image“ sind wesentliche Gründe, die anlocken sollen- mit Erfolg. Die Arbeitnehmermitbestimmung ist ein entscheidender Vorteil und praktischer Relevanz. Inwieweit Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat in einer SE haben, hat das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27. August 2018 (Az.: 21 W 29/18) entschieden.
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Haftungsrisiko bei Bankvorständen am Beispiel der „HSH Nordbank“
Mit dem BGH Urteil vom 12.10.2016 –5 StR 134/15– „HSH-Nordbank“, hob der BGH die Freisprüche gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank auf und verweist den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück. Der Fall muss nunmehr neu verhandelt und entschieden werden. Das neue Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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Autonome Systeme – Wer haftet, wenn Maschinen handeln?
„Dieser Fall ist Neuland.“ So wird die vorsitzende Richterin am Amtsgericht München zu einem spektakulären Fall zitiert, bei dem im Oktober 2018 der Bremsassistent (Fahrerassistenzsystem) des BMWs einer Frau in der Innenstadt Münchens ohne ersichtlichen Grund bremste und das hintere Auto folglich auffuhr. Autonome Systeme und künstliche Intelligenz gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Doch ist unsere Rechtsordnung auch darauf vorbereitet?