Mit dem Beschluss des BGH vom 15. Mai 2012 ist die Interessentheorie im Insolvenzstrafrecht in ein neues Licht gerückt. Bisher diente die Interessentheorie zur Differenzierung zwischen Untreue und Bankrott. Mit dem Urteil vom 15. Mai 2012 wird die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Bankrotts nicht unwesentlich erweitert.
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Vertreterhaftung bei fehlender Firma: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Für alle, die als Stellvertreter eines Unternehmens handeln gilt: Achtung bei unkorrekter Nennung der Firma. Besonders relevant ist das, wenn – wie bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die Firmenbezeichnung eine wichtige Warnfunktion hat. Der BGH hat für die UG (haftungsbeschränkt) klargestellt, dass der Vertreter analog § 179 BGB persönlich für die eingegangene Verbindlichkeit haftet, wenn der Vertretener lediglich eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist und das bei Vertragsabschluss nicht ausreichend zu Tage getreten ist.
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Das unlimitierte Leben der Limited
Das OLG Celle hat am 29.5.2012 – 6 U 15/12 beschlossen, dass eine in England ansässige Limited (Ltd.), nach deren Löschung aus dem dortigen Gesellschaftsregister , wodurch sie dort aufhört zu bestehen, in Deutschland als oHG weitergeführt wird, sofern sie hier ihr Handelsgewerbe fortführt. Sollte die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit allerdings kein Handelsgewerbe umfassen, so besteht diese als GbR weiter.
Damit haften die Gesellschafter der Ltd. nach der Löschung aus dem Gesellschaftsregister für alle Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich.