Die Hauptversammlung der Siemens-AG hat am 27.1.2015 einem Vergleich der Siemens AG mit ihrem ehemaligen Finanzvorstand Neubürger zugestimmt. Der Vergleich (in der Einladung zur Hauptversammlung vollständig abgedruckt) beendet mit Zahlung von 2,5 Mio EUR einen Prozess, in dem Siemens Schadensersatz in Höhe von 15 Mio EUR von seinem ehemaligen Vorstandsmitglied verlangt. In erster Instanz hat Siemens den Betrag in einer intensiv diskutierten Entscheidung des Landgerichts München I zugesprochen erhalten. Grundlage ist ein System „schwarzer Kassen“, das 2006 im Konzern bekannt wurde und gegen das der Gesamtvorstand keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat. Es resultierte in sehr hohen Bußgeldzahlungen und umfassenden Compliance-Aktivitäten des Konzerns. Was ist die Grundlage des Schadensersatzanspruchs und welche Bedeutung hat die Entscheidung der Hauptversammlung?
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Auskunftsanspruch nichtberücksichtigter Stellenbewerber
Wer als Bewerber während eines Einstellungsverfahrens abgelehnt wird, hat oftmals ein Interesse zu erfahren, welche Gründe ausschlaggebend für die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung gewesen sind. Einerseits um besser auf künftige Einstellungsverfahren vorbereitet zu sein, und andererseits, weil in einer Ablehnung eine mögliche Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG verborgen sein könnte.
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Mängelgewährleistungsrechte und AGB
Für Unternehmen in Deutschland ist wohl der Kauf das wichtigste Umsatzgeschäft. Die Pflicht des Unternehmers aus solch einem Kaufvertrag ist es dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen und zu übereignen. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob möglicherweise Gewährleistungsrechte für den Käufer bestehen. Wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte der Käufer dann hat, beschreibt dieser Abschnitt ebenso wie die Frage, wie Abwandlungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können.
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Haftbarkeit von Google für persönlichkeitsrechtsverletzende „Autocomplete“- Vorschläge
Jeder kennt es und nutzt es. Wir googeln unsere Freunde, unsere Professoren, unsere Vorgesetzten, die Unternehmen bei denen wir arbeiten oder arbeiten möchten, wir googeln einfach Jeden und Alles. Schon beim Tippen des Suchbegriffes im Eingabefeld zeigt uns Google automatisch Suchergänzungsvorschläge an (durch die sog. Autocomplete-Funktion). Was aber, wenn sich Nutzer durch diese Suchergänzungsvorschläge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen? Laut dem BGH-Urteil vom 14.05.2013 kann die Autocomplete-Funktion das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen BGH-Urteil vom 14.05.2013 (Az: VI ZR 269/12).
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Pharming-Angriffe beim Online-Banking und deren Rechtslage
Die Angriffe auf sensible Informationen wie Online-Banking-Daten nehmen immer weitere Ausmaße an. Zwar sind die Banken bemüht, technische Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, jedoch machen sich Kriminelle vor allem zu Nutze, dass ein Kontakt zwischen Bank und Kunde meist nur noch mittels Fernkommunikationsmittel stattfindet. Vor allem die Methoden des sog. „Pharming“ haben sich in der letzten Zeit konsequent weiterentwickelt, so dass auch die Rechtslage neu bewertet werden muss.