Die Societas Europea (SE), eine Unternehmensform, die nach seinem Geburtsjahr 2001 immer mehr an Popularität erlangt. Viele börsennotierte Unternehmen entscheiden sich für die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft, sie sich in vielen Hinsichten der klassischen Aktiengesellschaft ähnelt, beispielsweise können die Aktien beider Formen an der Börse gehandelt werden, dennoch viel attraktiver für Unternehmen erscheint. „Grenzüberschreitende Mobilität“, „Unternehmensbestimmung“ und „europäische Image“ sind wesentliche Gründe, die anlocken sollen- mit Erfolg. Die Arbeitnehmermitbestimmung ist ein entscheidender Vorteil und praktischer Relevanz. Inwieweit Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat in einer SE haben, hat das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27. August 2018 (Az.: 21 W 29/18) entschieden.
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„Flucht aus der Mitbestimmung“ möglich? – ein entscheidendes Urteil zur SE-Mitbestimmung
Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ eine oft genutzte Chance für wachsende Unternehmen, wie der Online-Versand-Riese Zalando SE. Der Aufsichtsrat der einstigen AG setzte sich nicht, wie vorgesehen paritätisch zusammen. Und noch bevor sich die Arbeitnehmer dagegen rechtlich wehren konnten, flüchtete Zalando in die Rechtsformumwandlung der SE, um so der AN-Mitbestimmung zu entgehen.
Diese Möglichkeit gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürfte es nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. unter Umständen neue Wege geben, die die bisherigen Regeln der Mitbestimmung einschränkt
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Die Societas Europaea (SE) als Vehikel zur Flucht aus der Mitbestimmung?
Tobias Grambow, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Hochschuldozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, ein Mann mitten aus der Praxis, bekennt sich zu der Societas Europaea als Weg aus der starren Mitbestimmung in Deutschland. So schrieb er in „Der Mittelstand“ einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel: „Hoffnungschimmer gegen starre Mitbestimmung: Societas Europaea“. Was als pure Freude für alle Arbeitgebervertreter erscheint, könnte zum Alptraum aller gewerkschaftlichen Verbände mutieren. Doch ist es wirklich so einfach aus der Mitbestimmung in Deutschland herauszukommen bzw. davor zu flüchten wie einige es nennen? Und ist dieser bejubelte „Hoffnungsschimmer“, namens SE in der Realität tatsächlich schon angekommen?