Die Modemarke „Boy London“ bewirbt seit den 1970er Jahren, vor allem in England und in den USA, ihre Erzeugnisse mit einem Logo, das ihr jüngst in Deutschland eine gewisse Medienpräsenz eingebracht hat: einer Darstellung des NSDAP-Parteiadlers. Vor allem politisch links orientierte Seiten und Beiträge haben kritisch hierauf aufmerksam gemacht. Schließlich steht hier die Frage im Raum, ob die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole durch Modeartikel zulässig sein kann. Das führt aus juristischer Sicht zu der naheliegenden Frage, ob es eine Straftat gemäß § 86 a StGB darstellt, „Boy London“- Kleidung in Deutschland zu verkaufen.
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„Wir sind das Volk“ als schützenswerte Marke?
Der Slogan „Wir sind das Volk“ ist untrennbar verbunden mit der friedlichen Revolution 1989. Nun erfahren wir aus der Presse, dass eine rechtsextreme Partei sich diesen Satz als Marke hat schützen lassen. Welche Bedeutung hat das und was ist die Vorgeschichte?
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„Wir sind das Volk“ als schützenswerte Marke?
Der Slogan „Wir sind das Volk“ ist untrennbar verbunden mit der friedlichen Revolution 1989. Nun erfahren wir aus der Presse, dass eine rechtsextreme Partei sich diesen Satz als Marke hat schützen lassen. Welche Bedeutung hat das und was ist die Vorgeschichte?
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„Wir sind das Volk“ als schützenswerte Marke?
Der Slogan „Wir sind das Volk“ ist untrennbar verbunden mit der friedlichen Revolution 1989. Nun erfahren wir aus der Presse, dass eine rechtsextreme Partei sich diesen Satz als Marke hat schützen lassen. Welche Bedeutung hat das und was ist die Vorgeschichte?
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Stimmt’s? – Neuigkeiten zum Titelschutz im Markenrecht
Der BGH hat entschieden, dass der markenrechtliche Titelschutz auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen kann, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. Mit dem Urteil lieferte der Senat eine Konkretisierung des markenrechtlichen Werktitelschutzes – „Stimmt’s?“.