Am 28. Juni 2012 hat sich der Europäische Gerichtshof auf Anrufung durch den Bundesgerichtshof zur Auslegung der Begriffe des Vorliegens einer “präzisen Information” bei zeitlich gestreckten Vorgängen und dessen Zwischenschritten und der “hinreichenden Wahrscheinlichkeit” des Eintritts einer Reihe von Umständen oder eines Ereignisses geäußert. Vorab war im Fall Geltl vs. Daimler die Frage aufgekommen, wann das Vorliegen einer Insider-Information festgestellt werden kann.
-
Die EuGH-Entscheidungen: Vale & Polbud
Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und deren Auswirkung auf die deutsche Rechtsprechung
Die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches und unternehmerisches Handeln.
Ziel der EU ist es einen vollkommenen Binnenmarkt herzustellen, ohne Mobilitätshindernisse. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU hat heutzutage unterschiedliche Gründe. Sie erhoffen sich dabei Standortvorteile, günstigere steuerliche Regelungen, sowie eine verbesserte Infrastruktur. Auch politische Gründe hinsichtlich des Brexits bspw. kommen in Frage.Das Hauptaugenmerk bei diesem Beitrag soll auf die Untersuchung der Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften unter gleichzeitigem Formwechsel sowie Berücksichtigung der ach deriederlassungsfreiheit und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung gelegt werden.
-
Das deutsche Mitbestimmungsrecht anhand des “TUI Falls“
Die Unternehmensmitbestimmung bezeichnet die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen. Das Recht zur Unternehmensmitbestimmung wird hauptsächlich durch die Besetzung des Aufsichtsrates, der den Vorstand kontrolliert, wahrgenommen. In Aufsichtsräten deutscher Unternehmen wie z.B. der TUI AG sitzen nur Arbeitnehmer, die im in Inland beschäftigt sind. Aufgrund dieser Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat ein Kleinaktionär der TUI AG namens Konrad Erzberger gegen die TUI AG Klage eingereicht. Dadurch wurde das deutsche Mitbestimmungsrecht erneut in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang bat das zuständige Kammergericht den Gerichtshof um Klärung der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitsnehmer mit dem Unionsrecht. Wie der Entscheidungsprozess zum TUI Fall verlaufen ist wird im nachfolgenden näher erläutert.
-
EuGH: zum Kopftuchverbot im Unternehmen
Das Tragen von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst wird kontrovers diskutiert. Zuletzt entschied das BVerfG im Februar 2017 im Falle einer Grundschullehrerin. Sie bewarb sich auf eine Stelle im Land Berlin. Ihre Bewerbung wurde aufgrund des Kopftuches abgelehnt. Das Gericht stellte einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Klägerin fest und legte das Berliner Neutralitätsgesetz einschränkend aus. Anders ist die Diskussion im Privatrecht. Unternehmen unterliegen keinem zivilrechtlichen Neutralitätsgebot. Das Tragen von religiösen Symbolen, wie das Kopftuch, steht den Arbeitnehmern demnach grundsätzlich frei. Der Abeitgeber kann unter Umständen interne Regelungen beschließen, die das Tragen von religiösen Symbolen verbietet.
Es liegt also in der Hand der Unternehmen, ob die Arbeitnehmer neutral angezogen zur Arbeit erscheinen – oder?!