Jedes Unternehmen muss die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) beachten und das ganz unabhängig vom Tätigkeitsbereich, Umsatz und Mitarbeiteranzahl. Umso früher dieser Prozess beginnt, umso schneller und kostengünstiger lässt sich ein gutes Datenschutzmanagementsystem einführen.
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Wettbewerbsrecht: Ein Einblick…
Was ist eigentlich „Wettbewerbsrecht“? Wie werbe ich „richtig“? Wo sind die Grenzen eines fairen Miteinander im Wettbewerb? Fragen über Fragen über Fragen, welche im folgenden Artikel etwas erhellt werden sollen.
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Mängelgewährleistungsrechte und AGB
Für Unternehmen in Deutschland ist wohl der Kauf das wichtigste Umsatzgeschäft. Die Pflicht des Unternehmers aus solch einem Kaufvertrag ist es dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen und zu übereignen. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob möglicherweise Gewährleistungsrechte für den Käufer bestehen. Wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte der Käufer dann hat, beschreibt dieser Abschnitt ebenso wie die Frage, wie Abwandlungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können.
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Informationspflichten des Betreibers eines Webshops
Von Verbrauchern kaum wahrgenommen und von Unternehmern abgetan als überflüssige und in Teilen unverständliche Regulierungen fristen die gesetzlichen Informationspflichten ein Schattendasein in der Netzwelt. Dies wird schon daran deutlich, dass es kaum einem Unternehmen gelingt, alle nötigen Informationen benutzerfreundlich und gesetzeskonform dem Verbraucher zu präsentieren. Dabei sind ausreichende Informationen die Grundlage eines funktionierenden Onlinevertriebs. Nur sie können die für den Vertragsschluss im Internet dringend benötigte Vertrauensbasis schaffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten können außerdem Bußgelder im fünfstelligen Bereich fällig werden. Überflüssig sind die Informationspflichten also keineswegs und im Folgenden wird gezeigt, wie verständlich und einfach sie anzuwenden sind, wenn man sie nur strukturiert und zusammenfasst.
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Datenschutz
Datenschutz schützt die Privatheit und Persönlichkeit der Menschen und dient als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden. Ziel des Datenschutzes ist es, dass die Kunden selbst bestimmen können, wer was über sie erfahren soll. Daher spricht man auch von der informationellen Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht wird abgeleitet aus dem Art. 1 GG die Würde des Menschen und dem Art. 2 GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Was Unternehmer beachten müssen, wenn sie Daten erheben, erörtert dieser Beitrag genauer.