Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Praxis börsennotierter Gesellschaften, Intermediäre, institutioneller Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater wird sich nun mit unterschiedlichen Übergangsfristen – verändern. Der Fokus dieses Artikels liegt auf den vom Gesetzgeber mit „Know your Shareholder“ betitelten Regelungen des Aktiengesetzes. Insbesondere werden die Auswirkungen der neuen Regelungen in Bezug auf das Fortbestehen der Inhaberaktie betrachtet.
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Die Macht der Unsichtbaren- Wie Stimmrechtsberater Hauptversammlungen beeinflussen
In der Hauptversammlungssaison 2019 wurde sowohl der Bayer-Vorstand, mit seinem Vorsitzenden Werner Baumann, als auch der Vorstand und Verwaltungsrat der Schweizer Großbank UBS in der Hauptversammlung nicht entlastet und ihnen damit das Vertrauen der Gesellschaft entzogen. Zittern mussten neben Managern der Bayer AG und UBS auch die Manager der Deutschen Bank sowie der Credit Suisse. Diese Entwicklungen haben einen gemeinsamen Ursprung: Die Stimmrechtsberater.
Bis vor ein paar Jahren wusste kaum einer, was der Begriff des Stimmrechtsberaters bedeutet. Nun sind sie aufgrund der weitreichenden Auswirkungen ihrer Stimmempfehlungen, welche besonders in der Hauptversammlungssaison 2019 zum tragen kamen, in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt.
Der folgende Artikel behandelt die Rolle der Stimmrechtsberater und die sie betreffenden Änderungen durch die Zweite Aktionärsrechterichtlinie sowie ihre nationale Umsetzung in dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). -
Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea
Die Societas Europea (SE), eine Unternehmensform, die nach seinem Geburtsjahr 2001 immer mehr an Popularität erlangt. Viele börsennotierte Unternehmen entscheiden sich für die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft, sie sich in vielen Hinsichten der klassischen Aktiengesellschaft ähnelt, beispielsweise können die Aktien beider Formen an der Börse gehandelt werden, dennoch viel attraktiver für Unternehmen erscheint. „Grenzüberschreitende Mobilität“, „Unternehmensbestimmung“ und „europäische Image“ sind wesentliche Gründe, die anlocken sollen- mit Erfolg. Die Arbeitnehmermitbestimmung ist ein entscheidender Vorteil und praktischer Relevanz. Inwieweit Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat in einer SE haben, hat das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27. August 2018 (Az.: 21 W 29/18) entschieden.
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Das Land der begrenzten Möglichkeiten – Corporate Governance in den USA seit dem Sarbanes-Oxley Act
Die United States of America stehen seit ihrer Gründung für wirtschaftliche Liberalität . Mit der Einführung des Sarbanes-Oxley Act wurden jedoch bis dato einzigartige gesetzliche Regelungen zur Corporate Governance eingeführt. Sind diese Regelungen tatsächlich weitreichender als die Gesetze hierzulande?
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Rechtspflicht zur Compliance?
Für den „Compliance-Manager“, ein Online-Portal für Compliance-Manager, habe ich einen Beitrag zu der Frage verfasst, ob eine Rechtspflicht zur Compliance besteht, der vielleicht auch beim hiesigen Leserkreis auf Interesse stößt. Die Antwort ist natürlich: „Es kommt darauf an“. …