Die Modemarke „Boy London“ bewirbt seit den 1970er Jahren, vor allem in England und in den USA, ihre Erzeugnisse mit einem Logo, das ihr jüngst in Deutschland eine gewisse Medienpräsenz eingebracht hat: einer Darstellung des NSDAP-Parteiadlers. Vor allem politisch links orientierte Seiten und Beiträge haben kritisch hierauf aufmerksam gemacht. Schließlich steht hier die Frage im Raum, ob die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole durch Modeartikel zulässig sein kann. Das führt aus juristischer Sicht zu der naheliegenden Frage, ob es eine Straftat gemäß § 86 a StGB darstellt, „Boy London“- Kleidung in Deutschland zu verkaufen.
Allgemeines zu § 86 a StGB
§ 86 a StGB stellt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe. Die Norm soll verhindern, dass in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, eine Wiederbelebung verfassungsfeindlicher Organisationen würde vom Staat geduldet. Zudem soll diese Regelung vermeiden, dass der Gebrauch verbotener Symbole üblich und damit auch für verfassungsfeindliche Organisationen gefahrlos möglich wird. § 86 a StGB ist als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das heißt, dass allein mit dem Verwenden verbotener Symbole eine Gefahr entsteht, die durch § 86 a StGB abgewehrt werden soll.
Der Kennzeichenbegriff des § 86 a StGB
Um zu beurteilen, ob der Verkauf von „Boy London“-Kleidung in Deutschland strafbar sein kann, muss man prüfen, ob das Logo der Marke, das auf den Kleidungsstücken abgebildet ist, ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB darstellt.
Ein Kennzeichen ist ein charakteristisches Erkennungszeichen einer der Vereinigungen, die in § 86 I Nr. 1, 2 und 4 StGB benannt werden. Interessant ist hier § 86 I Nr. 4 StGB. Demnach erfasst § 86 a StGB auch Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. Auf die Frage, was im Einzelnen als Kennzeichen zählt, liefert § 86 a II StGB einen Anhaltspunkt. Nach dem hier aufgeführten und nicht abschließenden Katalog, kommen insbesondere Abzeichen in Betracht. § 86 a I Nr. 2 StGB erfasst auch Kleidungsstücke, die das Kennzeichen abbilden. Außerdem muss das Kennzeichen von der Organisation tatsächlich benutzt worden sein.
Wenn diese Voraussetzungen geklärt sind, stellt sich folgerichtig die Frage, welches Kennzeichen einer ehemaligen nationalsotialistischen Organisation die Kleidungsstücke der Marke „Boy London“ abbilden könnten. Schon bei dem ersten Blick auf das Logo fällt die starke Ähnlichkeit zum Parteiadler der NSDAP auf. Dieser war das Parteiabzeichen der NSDAP. Ein Unterschied liegt allerdings darin, dass der Parteiadler auf einem Kranz sitzt, in dem ein Hakenkreuz abgebildet ist, während der Adler von „Boy London“ auf dem O des Wortes Boy thront.
„Zum Verwechseln ähnliche“ Kennzeichen
Es handelt sich also bei dem Logo nicht um eine originalgetreue Abbildung des Parteiadlers der NSDAP. Die nächste Frage lautet also: Reicht die Ähnlichkeit des Logos aus, um eine Strafbarkeit der Darstellung zu begründen? Gemäß § 86 a II StGB werden auch den verbotenen Kennzeichen „zum Verwechseln ähnliche“ Kennzeichen vom Straftatbestand erfasst. Ob es sich um ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen handelt, hängt davon ab, ob es in den wesentlichen Merkmalen mit dem Original übereinstimmt. Der Symbolgehalt des Originals muss also durch die Veränderung erhalten bleiben. Dabei kommt es auf den Gesamteindruck eines durchschnittlichen und nicht genau prüfenden Betrachters an.
An dieser Stelle ist die Rechtsprechung, die in vergleichbaren Fällen vorgenommen wurde hilfreich. Zu einer Entscheidung über das Logo von „Boy London“ selbst ist es noch nicht gekommen. Das könnte vor allem daran liegen, dass die Marke in Deutschland selten verkauft wird.
Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen
Das Logo der Marke „Thor Steinar“ enthält mehrere klare Anspielungen auf Symbole, die in der NS-Diktatur verwendet wurden. Hier hatte das OLG Dresden zu entscheiden, ob es sich dabei um ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen handelt. Dabei stellt das Gericht fest, dass es sich bei „Thor Steinar“ um eine Marke handelt, die sich klar auf das rechtsextreme Umfeld ausrichtet. Auch die durchaus angestrebte Ähnlichkeit des Logos zu den NS-Symbolen hat das Gericht festgestellt. Die Strafbarkeit nach § 86 a StGB hat das Gericht aber dennoch verneint. Das OLG argumentiert, dass keines der im Thor-Steinar Logo verwendeten Symbole dominant hervorsticht. Deswegen sei die Verbindung dieser Symbole vielmehr ein Fantasiekennzeichen, das als solches nie von einer NS-Organisation verwendet wurde.
Nimmt man dieses Urteil als Maßstab, erscheint es eher zweifelhaft, dass das Logo von „Boy London“ ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen sein soll. Denn es kommt entscheidend auf die Gesamtbetrachtung an. Zwar beschränkt sich im Fall von „Boy London“ die Veränderung darauf, dass der Hakenkreuzkranz des Originals fehlt, und durch den Schriftzug des Markennamens ersetzt wurde. Aber gerade durch diesen Schriftzug wird das Symbol des Adlers in einen neuen Zusammenhang gestellt und könnte, wenn man beide Elemente zusammen betrachtet, ebenfalls ein Fantasiekennzeichen ergeben. Allerdings muss an dieser Stelle auch berücksichtigt werden, dass das Erscheinungsbild allein des Adlers unter allen anderen Wappentieren, die in der deutschen Geschichte Verwendung fanden, sehr markant und eindeutig der NS-Zeit zuzurechnen ist. Damit hat der Adler allein bereits Symbolcharakter. Es kann also nicht ausreichen, den Adler mit einem Schriftzug abzubilden, um einer Strafbarkeit zu entgehen.
Auch der BGH legt den Begriff des zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens eher eng aus. So urteilte der Gerichtshof am 13. August 2009, dass die wörtliche Übersetzung der Losung der Hitlerjugend „Blut und Ehre“ ins Englische, also „blood and honour“ kein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen sei. Das entscheidende Argument in dem Urteil ist, dass nationalsozialistische Symbole und insbesondere Losungen untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden waren. Somit könnten englische Übersetzungen solcher Parolen nicht mehr den typischen Symbolcharakter vermitteln, wodurch eine Strafbarkeit zumindest nach § 86 a StGB ausscheidet.
Dieses Urteil lässt sich natürlich sehr viel schwerer auf den Fall „Boy London“ übertragen. Denn der BGH hatte über eine Parole, und nicht über ein Symbol zu entscheiden. Jedoch erweckt dieses Urteil den Eindruck, dass der Schriftzug des englischen Markennames eine ausreichende Veränderung des Symbols bedeutet. Aber der Symbolcharakter des Adlers selbst wird auch dadurch in keiner Weise verändert. Der Adler von „Boy London“ ist, wie oben erläutert, in seiner Form und Erscheinung so eng mit dem Nationalsozialismus verbunden, dass der hinzugefügte Markenname an dem Symbol nichts ändert.
Nicht mit einer Parole, aber mit einem Liedtext, hatte es das BVerfG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu tun. Die Verfassungsbeschwerde wurde von einem Kreisvorsitzenden der NPD eingelegt und richtete sich gegen einen Beschluss des OVG Bamberg. Es ging dabei um die Frage, ob ein T-Shirt-Aufdruck, der den im Wortlaut und Grammatik leicht veränderten Titel und Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes abbildet, ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB ist. Die fragliche Wortkombination wurde dabei zusammen mit weiteren Parolen verwendet, die nicht einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zuzurechnen sind. Das Gericht hat im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Strafbarkeit dieses Aufdrucks entschieden. Diese Entscheidung hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 bestätigt.
Auch diese Entscheidung lässt sich nur schwierig auf „Boy London“ übertragen. Das Urteil macht aber deutlich, dass es Kennzeichen gibt, die trotz leichter Veränderungen immer noch von § 86 a StGB erfasst werden. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die Veränderungen, die „Boy London“ an dem Adler vorgenommen hat nicht ausreichen. Der Adler ist immer noch klar als Perteiadler der NSDAP erkennbar.
Sozialadäquanz, Schutzzweckverletzung und Subjektiver Tatbestand
Gemäß §§ 86 a III, 86 III StGB ist ein sozialadäquates Verwenden der Kennzeichen nicht strafbar. Sozialadäquat sind Darstellungen, die beispielsweise der Aufklärung dienen oder im Rahmen einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Bearbeitung stattfinden. Für den Fall, dass ein Modegeschäft in Deutschland Kleidungsstücke von „Boy London“ verkauft, sind aber keinerlei sozialadäquate Motive erkennbar. Eine Darstellung, die im wesentlichen auf Kundenwerbung zielt, kann nicht als sozialadäquat eingestuft werden.
Wenn aber die Tathandlung, vorliegend also das Verbreiten der Kennzeichen, dem eingangs beschriebenen Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderläuft, dann wird sie auch nicht von der Norm erfasst. So ist beispielsweise die Darstellung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes nicht strafbar, da hier gerade eindeutig die Ablehnung nationalsozialistischen Gedankenguts zum Ausdruck kommt. Aber weder aus dem Logo von „Boy London“ selbst, noch aus dem Verkauf dieser Kleidung geht eine solche eindeutige Ablehnung hervor.
Wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale des § 86 a StGB erfüllt sind, kommt es auf den subjektiven Tatbestand an: Die Tat muss vorsätzlich begangen worden sein. Bedingter Vorsatz ist dabei ausreichend. Das heißt, dass die Erfüllung des Straftatbestandes billigend in Kauf genommen wurde, ohne dass dies so gewollt war. Aufgrund des erläuterten Symbolgehalts des Adlers ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass ein deutsches Modegeschäft diese Kleidung nur aus ästhetischen Gesichtspunkten heraus verkauft. Denkbar wäre, dass mit der Kleidung provoziert werden soll. Das würde aber gerade eine gewisse Kenntnis des Symbols und seiner Bedeutung voraussetzen. Selbst dann wäre also der subjektive Tatbestand erfüllt.
Fazit
Das Logo der Marke „Boy London“ stellt ein dem NSDAP-Parteiadler, aufgrund der äußerst markanten Erscheinungsform des Adlers, sowie der zentralen Rolle, die das Symbol als Parteiabzeichen der NSDAP im Nationalsozialismus spielte, zum Verwechseln ähnliches Symbol dar. Damit darf die Marke gemäß § 86 a StGB in Deutschland nicht verkauft werden. Dies geschieht tatsächlich nur selten. Das mag vor allem daran liegen, dass das verwendete Logo bei den meisten Leuten nicht auf Zustimmung stößt. Es ist dennoch erschreckend, dass nationalsozialistische Symbolik derart offensichtlich und beliebig zu Modezwecken eingesetzt wird. Damit werden die verwendeten Symbole verharmlost und ihr Gebrauch zur Normalität. Gerade das aber, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB zuwider.
Interessanter Beitrag. Beim anschauen der Pullis von Boy ist mir dies nie aufgefallen, es könnte ein Zusammenhang zu den Nazi Symbolen haben. Aber vielleicht liegt es daran , dass ich nicht all zu lange in Deutschland lebe und die Dinge etwas neutraler betrachte.
zurück zu der Marke Boy. Um etwas aufzuklären . Die Marke wird wohl in Deutschland verkauft und ist sehr beliebt sogar.Gerade bei Teeniees kommt die Marke gut an. Ich glaube kaum, dass irgendeiner von denen nur annähernd weiss etwas über die Nazi-Symbole.
Es liegt Viel mehr daran , daß es Mode ist und ein sog. „MMust have“ Teil ist. Es ist zu bezweifeln das bei der Zielgruppe ein nationalsozialismustische Motivation dahinter steht.
Ich habe mir erst vor 2 Wochen ein Tanktop bei Asos von Boy London bestellt… Das Tank ist wiederholend mit dem Adler-Motiv bedruckt und ich finde es stylisch als Türke.
Man sollte die Kirche mal im Dorf lassen…
Hallo,
Auch ivh habe eine bomberjacje dee Marke Boy im Internet erworben und meinem Sohn zeitweise ausgeliehen.
Das gab nun Aerger und geht soweit, dass er die Jacke nicgt mehr in der schule tragen darf, wegen o. g. Problematik.
Fuer mich mehr als befremdlich, da wir keinerlei Verbindung bzw wissen ueber solche Symbole haben.
Geschichte ist Vergangenheit.
Leider hat man generell nichts drauf gelernt, denn es werfen nach wie vor Menschen diskriminiert verfolgt separiert und ausgebeutet.
Nur zeigen die Finger immer auf die, die am wenigsten damit am Hut haben.
Ich habe keine Verantwortung fuer das vergangene, aber fuer das jetzt und heute.
Und solange die Medien sowie die Politik einseitig berichtet uns nach wie vor ausbeutet, kann ich ueber diese überzogenen und kleinkarierten Vorgehensweisen nur muede lächeln.
Ivh mache mir eher sorgen ueber die derzeitigen schulischen Werte die vermittelt werden.
Da scheint beim Autor die Schulbildung etwas zurückzulegen oder er hat due erforderliche Recherche Sträflich vernachlässigt. Der entscheidende Unterscheid der beiden Adler sind, dass sie in die entgegengesetzte Richtung schauen. Dass das dem Autor nicht aufgefallen ist zeugt von schlampiger Arbeit. Zweitens ist Boy London ein Modelabel, dass in den 70ern geschaffen wurde und ist absolut nicht mit Nationalsolzialistischem Gedankengut in Verbindung gebracht worden, bis dieser Zusammenhang kreiert wurde. Schade dass die Qualität der Artikel hier so nachlassen.
Zurückzuliegen scheint deine Bildung oder Recherche: Es gab in der NS-Zeit zwei Versionen des Adlers. Der vom Betrachter aus nach links blickende war der Reichsadler (also das Wappen Deutschlands), der nach rechts blickende der Parteiadler (also Symbol der NSDAP). Der letztere ist der auf den Boy-London-Klamotten abgebildete, der Taxt ist somit zu 100 % korrekt.
Au weia. Wenn du dem Autor schon schlampige Recherche und schlechte bzw. lange zurückliegende Schulbildung vorwirfst, solltest du bei deiner Recherche und beim Verfassen deines Textes aber doppelt gründlich sein. Ich zitiere dich mal ebend:
„Da scheint beim Autor die Schulbildung etwas zurückzulegen oder er hat due erforderliche Recherche Sträflich vernachlässigt. Der entscheidende Unterscheid der beiden Adler sind, dass sie in die entgegengesetzte Richtung schauen. Dass das dem Autor nicht aufgefallen ist zeugt von schlampiger Arbeit.“
Du scheinst den Unterschied zwischen Reichsadler und Parteiadler im 3. Reich nicht zu kennen. Der Parteiadler (und von keinem anderen spricht der Autor im Artikel) schaut in die gleiche Richtung, wie der Adler, den BOY als Logo benutzt. Der Autor hat also richtig recherchiert, du hingegen nicht.
Und noch etwas: Allein in dem Abschnitt, den ich von dir zitiert habe, finde ich vier Rechtschreibfehler und einen grammatikalischen. Also Vorsicht beim Vorwurf der mangelhaften Schulbildung. Es könnte sein, dass der geworfene Bumerang zurückkommt und dich, wie in diesem Falle, am Kopf trifft.
In den 80ern haben wir …die Punks, Psychos, Grufties , New Romentics.. Boy London Klamotten getragen …also alles andere als rechtsorientiertes Gedankengut gehabt !!!! Und bis heute auch nicht haben !!! Das ist übrigens ein Adlermotiv der Inkas… keiner hat damals in dem Logo /Label rechte Orientierung gesehen!!!!! Ganz in Gegenteil man musste sich in Acht nehmen von den Rechten /Skins wenn man ihnen begegnete !!! Also bitte mal ordentlich mit der Geschichte des Labels auseinandersetzen.
M. Dippel
Berlin
Ganz genau. „Boy“ war in den 80 -90ern immer ein Insider Laden für linke independent/wave/gothics und NIEMALS rechts. Dieses Symbol und auch das Hakenkreuz selbst wurden vom NS Regime einfach vereinnahmt, wieso sollte die Bedeutung nicht widder geändert werden im ursprünglichen Sinne zumal wir den Engländern doch nicht diktieren können, welche Symbole sie verwenden dürfen, nur weil wir damit scheiße gebaut haben.
Grüß Gott,
Ich persönlich bin Träger eines Sweatshirts der Marke „Boy London“ und ich habe ausdrücklich keine Rechte Gesinnung!!! Trotzdem finde ich es sehr erschreckend, dass mir genau dies in meiner Schule vorgeworfen wurde noch dazu von einem Lehrer, welcher eigentlich politisch neutral agieren sollte. Dieser Lehrer verhängte dann kurzfristig mit der Schulleitung, ein Verbot diesen Pullover zu tragen. Natürlich fragte ich aus welchem Grund dies geschah, daraufhin wurden mir fadenscheinige Berichte im Internet gezeigt. In dieser Situation hatte ich weniger das Gefühl, dass ich auf Diskussionsbereitschft treffen würde. Natürlich könnte das Logo einen „Reichsadler“ darstellen, doch genau so gut könnte man diesen Vogel mit den Adlern die auf einem Marterpfahl in Indianer Büchern dargestellt sind verwechseln. Ich persönlich bin der Auffassung, dass der „Reichsadler“ erst eindeutig zu einem Solchen wird wenn ein „Hakenkreuz“ mit im Spiel ist. Zusätzlich ist ja noch der Fakt im Raum, dass der Kopf des Adlers der Marke „Boy London“ in eine andere Richtung zeigt als der Kopf des „Reichsadlers“
Mit freundlichen Grüßen
„Beliebt bei Teenies“: mag wohl sein, dass die Marke beliebt und die Zielgruppe unpolitisch ist. Unabhängig davon erinnert das Logo in seiner nur leicht veränderten Form trotzdem an den Parteiadler der NSDAP. Hier ist von einer Intention der Designer auszugehen (als Provokation im Punk-Sinne, nicht als rechte Ideologie).
„Ich bin Türke, lässt mal die Kirche im Dorf“: Dann möchte ich mal erleben, was passiert, wenn ich als Deutscher das Symbol der YPG in der Türkei öffentlich trage. Lass mal die Moschee im Dorf…
Allerdings überrascht mich dein Kommentar angesichts der positiven Einstellung vieler Türken zu Genozid nicht besonders
„Geschichte ist Vergangenheit (und hat mit mir nichts zu tun) „: aber sie hat was mit der BRD zu tun, die als Rechtsnachfolger des 3. Reiches einen definitiven Bezug zu dessen Symbolik hat. Man muss kein Historiker sein, um zu denken ‚das Symbol kenne erinnert mich an etwas‘. Ich weiß, ich weiß : Geschichte ist eine brotlose Sache, aber man sollte den Kopf im Unterricht nicht ganz auf Standby schalten.
„Adler gucken in unterschiedliche Richtungen“ und „Adler als Inkasymbol“: holy sh*t, man. Das dass Hakenkreuz als Jahrtausende altes Symbol in unterschiedlichen Kulturkreisen vor den Nazis zuhause war und hier trotzdem verboten ist (außer in einer ablehenden Darstellung, siehe Artikel) stört euch wohl nicht. Oder doch? Ob ein Modelabel links ist oder nicht, ändert nicht die Bedeutung der Symbolik im jeweiligen Kulturkreis. Ich bin nicht mal links, aber ich frage mich manchmal doch, ob es angemessen ist, bestimmte Kleidung zu in der Öffentlichkeit zu tragen. Boy London kann man tatsächlich tragen: auf einem Screwdriver-Konzert oder auf dem Reichsparteitag in Nürnberg.
Es ist ungewöhnlich, aber ich erkenne die Ironie, mit der ein Punk-Modelabel Nazi-ähnliche Symbolik benutzt, um zu provozieren. Die Ironie ist allerdings auch, dass die meisten Träger des Labels von den richtigen Schöpfer dieser Symbole für derartigen ’non-konformismus‘ sofort in die Lager oder per Penalbatallion an die Ostfront geschickt worden wären. Benutzt mal eure Köpfe.
Ich finde es irgendwie ironisch und symptomatisch zugleich, wenn dem oder der AutorIn mangelnde Recherche unterstellt wird, da der Adler ja nach rechts und nicht nach links schaut.
Nein, genau das wurde klar benannt! Und genau deswegen wurde der Adler auch als NSDAP-Parteiadler benannt und nicht als Reichsadler. Genau jene Blickrichtung war eben der Unterschied zwischen beiden.
Dafür muss man weder Geschichte noch Literatur studiert haben. Es genügt völlig, den Artikel zu verstehen und Wikipedia einmal nach dem NSDAP-Parteiadler zu befragen.
Das erinnert schon fast etwas an den Dunning-Kruger-Effekt.
Spätestens bei Aussagen wie „ich habe keine Ahnung von Geschichte oder dem WW2 samt Holocaust und aller anderen unverzeihlichen Verbrechen, also will ich gefälligst die Erkennungszeichen der Verbrecher tragen dürfen, selbst wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde“, bewegen wir uns mit Sicherheit in dem Bereich geringerer kognitiver Fertigkeiten.
Warum der Ausspruch „ich bin Türke, ich darf das“ mehr als problematisch ist, wurde von meinem Vorredner ja schon angeführt. Ich möchte das aber gerne um die Problematik um das Selbstverständnis erweitern. Selbstredend haben Türken in Deutschland nicht mehr oder andere Rechte als der Rest, nur weil sie Türken sind.
Das ist genau so verwerflich, als ob von anderer Seite versucht würde, daraus Verallgemeinerungen über alle Türken oder Deutsche mit türkischem Hintergrund abzuleiten.