Der BGH hat entschieden, dass der markenrechtliche Titelschutz auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen kann, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. Mit dem Urteil lieferte der Senat eine Konkretisierung des markenrechtlichen Werktitelschutzes – „Stimmt’s?“.