Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Praxis börsennotierter Gesellschaften, Intermediäre, institutioneller Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater wird sich nun mit unterschiedlichen Übergangsfristen – verändern. Der Fokus dieses Artikels liegt auf den vom Gesetzgeber mit „Know your Shareholder“ betitelten Regelungen des Aktiengesetzes. Insbesondere werden die Auswirkungen der neuen Regelungen in Bezug auf das Fortbestehen der Inhaberaktie betrachtet.
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Die aktuelle Mietpreisbremse und ihre Reform
Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete. In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München sind Mietpreise enorm hoch und erschweren es Mietern bezahlbaren Wohnraum zu finden. Doch vor allem bei Neuvermietungen steigen die Mietpreise rasant in die Höhe. In Berlin beträgt die Miete für eine 30 m²-Wohnung derzeit im Durchschnitt 15,54 EUR pro Quadratmeter. Um dem enormen Mietpreisanstieg entgegenzuwirken, wurde am 1. Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Allerdings ist die Regelung bis heute weitestgehend wirkungslos geblieben und stark in Kritik geraten. Am 29. November 2018 stimmte nun die Bundesregierung einer Verschärfung der Mietpreisbremse zu, die bereits 2019 in Kraft treten soll. Ob die vorgesehene Verschärfung zu begrüßen ist, soll im Folgenden dargestellt werden.
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Betriebliche Übung bei Unterschiedlichen Sonderzahlungen
Weihnachtsgeld & Co. – freiwillige Leistungen des Arbeitsgebers oder Anspruch des Arbeitnehmers?
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Spuren im Netz – Interessenskonflikte über den digitalen Nachlass
Im heutigen Internetzeitalter, wo fast jeder persönliche Datenspuren hinterlässt, sollte sich jeder einmal darüber Gedanken machen, was nach dem Tode mit seinen Daten geschieht. Der Schutz der Privatsphäre und Daten ist ein bedeutsames Thema, mit dem sich jeder Nutzer einmal auseinandersetzen sollte. Da nicht nur die Anzahl der Nutzer steigt, sondern auch der Anteil der älteren Nutzer, sollte überlegt werden, was mit unseren Spuren nach unserem Tode geschieht und welche rechtlichen und ethischen Fragen in diesen Zusammenhang aufgeworfen werden. Im Vordergrund steht die Problematik, dass die Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu dessen Schutz nicht ohne weiteres vererbbar sind. Hierbei kommt es zu unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten, welche hier erörtert werden sollen.
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Der „Widerrufsjoker“ – Mittel zur günstigen Umschuldung?
„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.