Der Schutz von Privatsphäre und Daten wirft die Frage auf, ob unsere digitalen Spuren im Netz vererbbar sind. Auch im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl älterer Nutzer gewinnt die Frage an Bedeutung. Leider bleiben zudem auch junge Schicksale von der Frage nicht unberührt.
2012 verunglückte ein 15-jähriges Mädchen unter ungeklärten Umständen durch einen einfahrenden Berliner U-Bahnzug. Das Profil des Mädchens wurde nach einem Hinweis an das Netzwerk in den Gedenkzustand versetzt. Zu Erkenntniszwecken versuchte sich die Mutter unter den Namen ihrer Tochter auf dessen Profil einzuloggen. Der Zugriff wurde ihr allerdings verwehrt. Auch die Kontaktaufnahme mit Facebook in dem Versuch Zugriff zu erhalten, brachte die Mutter nicht weiter. Die Eltern klagten. Kann die Tochter das Facebook-Passwort an die Eltern vererbt haben?