„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.