Im Jahre 2011 wurden die Großaktionäre der ISION-AG zur Zahlung von 209 Millionen Euro Schadesersatz an die Insolvenzverwaltung von Energis verurteilt. Dieses Urteil hat die Wahrnehmung der Fragen der Vorstandshaftung verändert. Während des Gerichtsverfahrens wurden grundlegend neue Grundsätze und Kriterien für die Haftung der Vorstandsmitglieder infolge erfolgloser Rechtsberatung geschaffen.
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Haftungsrisiko bei Bankvorständen am Beispiel der „HSH Nordbank“
Mit dem BGH Urteil vom 12.10.2016 –5 StR 134/15– „HSH-Nordbank“, hob der BGH die Freisprüche gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank auf und verweist den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück. Der Fall muss nunmehr neu verhandelt und entschieden werden. Das neue Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.