Compliance Manager werden häufig von Unternehmen im Rahmen von Compliance Management Systemen eingestellt. Im Jahre 2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im BSR-Urteil (5 StR 394/08), dass Compliance Manager regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB trifft, Straftaten zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen. Seitdem wird die Haftung von Compliance Managern zunehmend diskutiert.