Vom 18. bis 21. September tagte der 69. Deutsche Juristentag, diesmal in München. Mehrere Tausend Juristinnen und Juristen diskutierten in verschiedenen Abteilungen aktuelle rechtspolitische Fragen. Ich habe an der Abteilung Wirtschaftsrecht teilgenommen, die von sehr interessanten Diskussionen geprägt war. Die Beschlüsse des Juristentags kann man hier nachlesen, besonders interessant war aber die Diskussion. Es ging um Fragen der Corporate Governance, insbesondere um die Rolle des DCGK.
-
Geburtsstunde der PartG mbB
Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen.
-
Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern auch vorzeitig möglich
Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für höchstens fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung ist auch ohne besondere Gründe zulässig.
-
EU regelt die Nutzungsrechte „verwaister“ Werke
Die EU-Kommission will eine Richtlinie auf den Weg bringen, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bücher, Musikstücke oder Filme, bei denen der Urheber nicht mehr ermittelt werden kann, im Internet frei genutzt werden dürfen. Voraussetzung dessen, mit der Nutzung dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
-
Aufsichtsratsmitglied darf Beratungshonorar nicht ohne ausdrücklichen Zustimmungsbeschluss erhalten
Nach dem OLG Frankurt hat auch der BGH entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied keine Beratungshonorare erhalten darf, wenn dem Vertrag der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Fresenius AG war durch die Anwaltssozietät Nörr vertreten worden, wobei ein Partner der Sozietät stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Fresenius ist. Damit war die Vergabe von Beratungsaufträgen an Nörr rechtswidrig.