Ist es Arbeitgebern gestattet, ihre Mitarbeiter in öffentlich zugänglichen Räumen mittels verdeckter Videoüberwachung zu bespitzeln? 2012 beantwortete das BAG diese Frage erstmals mit „ja“, gefolgt von einem deutlichen „aber“.
-
Whistleblowing – Eine riskante Tugend
Die einen werten es als Zivilcourage. Für die anderen sind es Nestbeschmutzer. Das Aufdecken von Skandalen, ob in Unternehmen oder auf Regierungsebene, ist ein brisantes Thema und erfreut sich einer immer stärkeren Medienpräsenz. Die Rede ist von Whistleblowing.
-
„Young Professionals“ und das AGG
Am 18.06.2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Seinen Anwendungsbereich findet des Gesetz vorrangig im Arbeitsrecht. Medial tritt das AGG häufig im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen auf. Der Grund: Stellenausschreibungen die nicht den Vorgaben des AGG entsprechen führen häufig zu Schadensersatz- und Unterlassungsklagen durch abgelehnte BewerberInnen. Oft hängen diese mit vermuteten Altersdiskriminierungen zusammen. Viele Stellenausschreibungen richten sich an „Young Professionals“, bieten oder suchen für ein „junges dynamisches Team“ usw. Aber ist das legal?
-
Die Holzmüller I – Entscheidung
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.1982 zur Beschneidung von Mitgliedsrechten von Aktionären innerhalb einer Aktiengesellschaft durch den Vorstand ist bis heute richtungsweisend: Die Holzmüller I – Entscheidung. Es wird klar gestellt, inwieweit Aktionären noch Mitgliedsrechte zustehen, wenn der Vorstand einer AG den Großteil des Gesellschaftsvermögens auf eine andere Gesellschaft überträgt. Dadurch kommt den Aktionären eine ungeschriebene Mitbestimmungskompetenz zu Gute. Bis zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob der Aktionär der AG bei anfallenden Entscheidungen in der neuen Gesellschaft mitwirken kann und inwieweit der Vorstand dafür haftet.