Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zufolge ist irreführende Werbung verboten, die zwar Gewinne verspricht, dem vermeintlichen Gewinner aber für die Inanspruchnahme eines Preises Kosten auferlegt. Sofern persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen voraussetzen, dass Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern, sind sie daher verboten. Diese und ähnliche Geschäfts- und Werbepraktiken sind selbst dann rechtswidrig, wenn die zu leistenden Zahlungen im Verhältnis zum Gewinn nur niedrig oder unerheblich ausfallen. Ob der Werbende dabei verschiedene Vorgehensweisen zur Inanspruchnahme des Gewinnes anbietet, von denen zumindest eine gratis ist, bleibt dabei unerheblich.
Eine lange Zeit praktizierte Werbemethode soll durch das Urteil in Zukunft unterbunden werden.