Unsere heutige Wirtschaft ist geprägt von Massengeschäften. Verstößt ein Unternehmen dabei gegen das Gesetz, schädigt dies in der Folge nicht nur einen, sondern eine Vielzahl von Verbrauchern. Diese Situation begründet ein Machtungleichgewicht, die Leidtragenden fühlen sich oft in die Enge getrieben und unterlegen – So auch im allgegenwärtigen Abgasskandal. Ein derart massenhafter Schaden verlangt nach einer kollektiven Lösung. Wie reagieren Politik und Gesetzgeber darauf? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich gegenüber den bisherigen Möglichkeiten?
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Verbot der engen Bestpreisklausel – Eingriff in die unternehmerische Freiheit oder zulässiger Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen?
Die Übernachtung direkt beim Hotelier zu buchen kann sich wieder lohnen!
Booking und andere Hotelbuchungsportale dürfen Hoteliers nicht weiter zur Preisparität zwischen Portal und Direktbuchungsweg zwingen. Eine entsprechende Klausel in den AGB der Vermittlungsverträge zwischen den Portalen und den Hoteliers verstößt gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB und ist mithin gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundeskartellamt in einem Abstellungsverfahren gegen Booking. Diese Entscheidung hat das OLG Düsseldorf vorläufig bestätigt. Für Hotelgäste bedeutet das, dass sich ein Blick auf die Hotelwebseite oder ein Anruf beim Hotelier durchaus lohnen kann: Der Hotelier spart beim Direktverkauf ohne zwischengeschalteten Vermittler (Booking, Expedia, HRS) die Provision (i.d.R. ca. 20% des Zimmerpreises) und wird das Zimmer entsprechend auf seinen eigenen Kanälen bedeutend günstiger anbieten als auf Vermittlungsportalen. Diese, aus Sicht der Gäste, auf den ersten Blick durchaus begrüßenswerte Entscheidung erweist sich jedoch unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als durchaus kritikwürdig.
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Die aktuelle Mietpreisbremse und ihre Reform
Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete. In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München sind Mietpreise enorm hoch und erschweren es Mietern bezahlbaren Wohnraum zu finden. Doch vor allem bei Neuvermietungen steigen die Mietpreise rasant in die Höhe. In Berlin beträgt die Miete für eine 30 m²-Wohnung derzeit im Durchschnitt 15,54 EUR pro Quadratmeter. Um dem enormen Mietpreisanstieg entgegenzuwirken, wurde am 1. Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Allerdings ist die Regelung bis heute weitestgehend wirkungslos geblieben und stark in Kritik geraten. Am 29. November 2018 stimmte nun die Bundesregierung einer Verschärfung der Mietpreisbremse zu, die bereits 2019 in Kraft treten soll. Ob die vorgesehene Verschärfung zu begrüßen ist, soll im Folgenden dargestellt werden.
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Haftungsrisiko bei Bankvorständen am Beispiel der „HSH Nordbank“
Mit dem BGH Urteil vom 12.10.2016 –5 StR 134/15– „HSH-Nordbank“, hob der BGH die Freisprüche gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank auf und verweist den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurück. Der Fall muss nunmehr neu verhandelt und entschieden werden. Das neue Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.