Studierende, die in Studentenwohnheimen leben, können sich nicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz für Mietwohnungen berufen, denn für Studentenwohnheime gelten Ausnahmen vom gesetzlichen Kündigungsschutz, siehe § 549 III BGB. Für alle anderen, die „normale“ Studierendenwohnungen beziehen, gilt weiterhin der gesetzliche Kündigungsschutz. Daher war es höchste Zeit, dass der BGH in seinem Urteil (Az. VIII ZR 92/11) vom 13.06.2012 den Kündigungsschutz für Studentenwohnungen präzisiert hat.
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Über diesen Blog
Wie kann das Studium angemessen abbilden, dass das Recht einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, aber auch Rechtsanwendung und Rechtsprechung unterworfen ist? Wie können Studierende lernen, wie sie diese Veränderungen auch nach Abschluss eines Moduls weiterverfolgen können? Wie lernt man, verständlich über rechtliche Fragestellungen zu schreiben?
Einen Versuch, auf diese Fragen eine Antwort zu geben, macht unser Blog „Wirtschaftsrecht-News“, den Prof. Dr. Susanne Meyer von der HWR Berlin gemeinsam mit Studierenden betreibt. Er wird durch das Projekt „E(r)-Lernen“ der HWR Berlin gefördert und ist eine Art Lern- und Lehrexperiment, von dem möglichst viele profitieren sollen. -
Spicken, Täuschen, Mogeln als Studienstrategie?
Wenn man der jüngsten Veröffentlichung der ZEIT glauben möchte, so schummeln 79% aller Studierenden, über Fächergrenzen und Semesterzahl hinweg, mindestens bei einer Prüfung pro Semester. Im Interesse derjenigen Studierenden, die Prüfungen ehrlich absolvieren und ihre Leistung angemessen bewertet wissen möchten, müssen die Hochschulen dagegen wirksam vorgehen. Dafür gibt es verschiedene Strategien, aber keine Patentlösung.