Die Gegner sprechen von „Jura Light“, wenn sie von den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen sprechen, die seit nunmehr 20 Jahren an Fachhochschulen angeboten werden. Nichts ist weniger wahr als das! Wirtschaftsrechtsstudiengänge sind ein Erfolgsmodell, was etwa die stark gestiegenen Studierendenzahlen belegen. Anlässlich des Jubiläums: Es lohnt sich, die Besonderheiten dieser Studiengänge noch einmal hervorzuheben.
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BGH gibt Macroton-Rechtsprechung auf
Am 12. November hat der BGH mit der sog. „Frosta-Entscheidung“ eine wichtige Entscheidung für das Kapitalgesellschaftsrecht veröffentlicht und seine Rechtsprechung zum Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse (sog. „Macroton-Entscheidung„) revidiert. Der Leitsatz des Beschlusses lautet:
„Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung. Es bedarf weder eines Beschlusses der Hauptversammlung noch eines Pflichtangebotes (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. November 2002)“
Die Entscheidung gibt Anlass, die Rechtsprechung zum Aktieneigentum und zum Delisting noch einmal zu betrachten.
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Vereinfachte Schlichtung im Luftverkehr – die Neuerungen am LuftVG
Am 1.11.2013 war es soweit. Das neue Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr ist in Kraft. Die am 21.03.2013 vom Bundestag beschlossene Änderung am Luftverkehrsgesetz regelt eine Unabhängige Streitklärung zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen.
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VW-Gesetz vom Europäischen Gerichtshof bestätigt
Der Europäische Gerichtshof hat Ende Oktober den jahrelangen Streit um das VW-Gesetz beendet. Die Entscheidung ist, wie auch ganz besonders ihr Vorläufer aus dem Jahr 2007, lesenswert. Die nunmehr noch in der Satzung der VW AG befindlichen Regelung, wonach für Änderungen der Satzung eine Sperrminorität von 20 % (statt den im AktG vorgesehenen 25 %, vgl. § 179 II AktG) ausreichend ist, haben vor der Kapitalverkehrsfreiheit Bestand.
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Meine AGB, deine AGB – Urheberrechtlicher Schutz von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Illegale Software-Kopien, abgefilmte Spielfilm-Highlights und gecrackte Musik-CDs werden massenhaft verbreitet, heißt es auf der Internetseite der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), die, anders als der Name signalisiert, nur im Auftrag der Film- und Unterhaltungssoftwarebranche zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen tätig wird. Möglicherweise nicht seltener, aber weit weniger im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehen Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei ist nichts einfacher, als ein Unternehmen derselben Branche im Internet aufzuspüren und dessen AGB kurzerhand zu kopieren und selbst zu verwenden. Dass ein solches Verhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist nur wenigen bekannt und die Rechtsprechung dazu auch noch im Aufbruch befindlich. Zur Bekämpfung fehlt es an einer Lobby bzw. am finanziellen Interesse. Im Gegensatz zur digitalen Unterhaltungsindustrie sind Rechtsanwälte auf diesem Gebiet, häufig Urheber von AGB, Einzelkämpfer.