Die Debatte um Nachhaltigkeit im Bereich der Unternehmensführung hält weiter an. Auf EU-Ebene verfolgt die Europäische Kommission in ihrer Initiative für nachhaltige Unternehmensführung das Ziel, den EU-Rechtsrahmen für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance zu verbessern und EU-weit einheitlich zu gestalten.
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Die Online-Hauptversammlung nach dem Covid-19-Gesetz
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der Bund- und Länderbestimmungen zu Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen konnten die Hauptversammlungen in Präsenz nicht wie geplant stattfinden. Mit seinem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der Bund neue Bestimmungen für das Abhalten von Hauptversammlungen eingeführt. Diese Ausnahmeregelung war zunächst auf den 31. Dezember 2020 befristet, wobei ihre Gültigkeit aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage zuerst bis Ende 2021 und nun sogar bis zum 31.08.2022 verlängert wurde. So kann besonders den Aktiengesellschaften mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr, die bereits zu Beginn des Jahres 2022 ihre Hauptversammlung abhalten müssen, Planungssicherheit und ein Erhalt der Handlungsfähigkeit ermöglicht werden.
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Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens einer GmbH
Im Urteil II ZR 364/18 vom 08.01.2019 entschied der BGH, dass § 179a AktG nicht analog auf eine GmbH anwendbar ist. Des Weiteren kam der BGH zu dem Entschluss, dass bei der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH, der Geschäftsführer einen zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung braucht, auch wenn der Gesellschaftsvertrag kein entsprechenden Zustimmungsvorbehalt enthält.
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GbR als Kommanditistin einer KG
Nach früherer Rechtsprechung konnte die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwar Gesellschafterin juristischer Personen (AG, GmbH und Genossenschaft), sowie einer anderen GbR sein. Jedoch war die Fähigkeit einer GbR Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft zu sein von der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 16.7.2001 – II ZB 23/00 (BayObLG) beschlossen, dass eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Fähigkeit besitzt Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschafter der GbR im Zeitpunkt der Gründung und bei späterem Wechsel der Zusammensetzung der Gesellschafter gemäß §§ 162 III, 106 II HGB in das Handelsregister eingetragen werden.
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Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters bei offener Einlage
Im Urteil vom 04.08.2020 des BGH (AZ. II ZR 171/19), hat der BGH entschieden, dass ein Gesellschafter einer GmbH aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, auch wenn die Gesellschaft noch nicht über die Verwertung seines Geschäftsanteils entschieden hat. Zudem ist es unerheblich, dass der ausscheidende Gesellschafter seine fällig gestellte Einlage noch nicht erbracht hat.