Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wird die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert. Alternde Künstler werden somit länger an ihren Werken verdienen können, welche sie in jungen Jahren geschaffen haben.
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Europarechtliche Zulässigkeit von Eurobonds
In Folge der Griechenland-Krise waren sie in aller Munde: die Eurobonds. Seither erfreuen sie sich großer Medienpräsenz und es wird leidenschaftlich über sie diskutiert. Umstritten ist jedoch nicht allein deren Zweckmäßigkeit, sondern u.A. auch deren Vereinbarkeit mit Art. 125 I AEUV. Im folgendem Beitrag soll Aufschluss darüber gegeben werden, was genau hinter dem Konstrukt „Eurobond“ steckt und in wie fern es dieser Norm entgegensteht.
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Auswirkungen der vorsätzlichen Umgehung des § 613a BGB auf die Wirksamkeit einer Befristung
Eine Vereinbarung die lediglich das Ziel verfolgt die Rechtsfolgen des § 613a BGB zu umgehen, indem sie die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses unterbricht, ist unwirksam. Denn die Norm regelt die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs und sichert den Arbeitnehmern einen Kündigungsschutz vor dem Arbeitgeber.
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§ 52 a UrhG – Was gilt für das E-Learning ab 31.12.2012?
Nach § 52 a UrhG ist es zulässig, kleine Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes einer geschlossenen Gruppe von Studierenden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das betrifft z.B. Ausschnitte aus Lehrbüchern oder Aufsätzen. Die Regelung ist mit einer Experimentierklausel verbunden: Sie ist nach dem 31.12.2012 nicht mehr anzuwenden (§ 137 k UrhG). Bleibt es dabei? Was hätte das für Folgen? Wie ist es, wenn die Regelung fortbesteht?
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Orion – Anforderungen an die ernsthafte Benutzung einer Marke
Nach Ansicht des BGH kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden unter Umständen für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat.