Die Gegner sprechen von „Jura Light“, wenn sie von den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen sprechen, die seit nunmehr 20 Jahren an Fachhochschulen angeboten werden. Nichts ist weniger wahr als das! Wirtschaftsrechtsstudiengänge sind ein Erfolgsmodell, was etwa die stark gestiegenen Studierendenzahlen belegen. Anlässlich des Jubiläums: Es lohnt sich, die Besonderheiten dieser Studiengänge noch einmal hervorzuheben.
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§ 52 a UrhG – Was gilt für das E-Learning ab 31.12.2012?
Nach § 52 a UrhG ist es zulässig, kleine Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes einer geschlossenen Gruppe von Studierenden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das betrifft z.B. Ausschnitte aus Lehrbüchern oder Aufsätzen. Die Regelung ist mit einer Experimentierklausel verbunden: Sie ist nach dem 31.12.2012 nicht mehr anzuwenden (§ 137 k UrhG). Bleibt es dabei? Was hätte das für Folgen? Wie ist es, wenn die Regelung fortbesteht?
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Juristische Online-Datenbanken: Juris und Beck-Online
Die Recherche mit Beck-Online oder Juris gehört zu dem beinahe täglichen Handwerkzeug des wirtschaftsrechtlichen Studentendaseins. Um uns stundenlange Recherchen zu ersparen sollten wir uns daher mit diesen Datenbanken gut auskennen.
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Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen von Qualifikationsarbeiten
Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben unter Einbeziehung der fachspezifischen Besonderheiten und Belange gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese Grundsätze sind als Handreichungen für Prüfer und Prüflinge, Wissenschaftler und Studierende konzipiert, da die Wissenschaft angesichts von Plagiats- und Fälschungsaffären der Selbstvergewisserung bedarf. Es lohnt sich, diese Grundsätze zu beachten und zur Kenntnis zu nehmen! Wie an anderer Stelle in diesem Blog bereits betont, nehmen die Hochschulen die Aufgabe, für wissenschaftlich korrekte Abschlussarbeiten zu sorgen, zunehmend ernst. Zur Pressemitteilung des DHV.
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Spicken, Täuschen, Mogeln als Studienstrategie?
Wenn man der jüngsten Veröffentlichung der ZEIT glauben möchte, so schummeln 79% aller Studierenden, über Fächergrenzen und Semesterzahl hinweg, mindestens bei einer Prüfung pro Semester. Im Interesse derjenigen Studierenden, die Prüfungen ehrlich absolvieren und ihre Leistung angemessen bewertet wissen möchten, müssen die Hochschulen dagegen wirksam vorgehen. Dafür gibt es verschiedene Strategien, aber keine Patentlösung.