Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wird die Dauer des rechtlichen Schutzes für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert. Alternde Künstler werden somit länger an ihren Werken verdienen können, welche sie in jungen Jahren geschaffen haben.