Die Corporate Social Responsibility (CSR)- Richtlinie bzw. die Umsetzung in nationales Recht sieht eine Reihe von Berichterstattungspflichten zu nicht-finanziellen Aspekten der Konzerntätigkeit vor. Diese sollen sowohl auf unternehmer- als auch auf konsumentenseite für eine entsprechende Sensibilisierung in den betroffenen Bereichen sorgen. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine ausführliche und maximal-transparente Offenlegung nicht in jedem Fall im Interesse des Unternehmens ist. Um dieses Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die gesetzeskonforme Praxis zu bewahren, sieht die deutsche Umsetzung der CSR-Richtlinie einen Katalog von Sanktionen vor, deren Wirksamkeit durchaus kritisch betrachtet werden darf.
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Die Online-Teilnahme an der Hauptversammlung
Seit Jahren versucht der europäische Gesetzgeber das Recht der Gemeinschaft für neue Möglichkeiten zu öffnen und insbesondere die neuen technologischen Entwicklungen in die Gesellschaftsprozesse zu implementieren. So wurde mit Art. 8 der in 2007 erlassenen europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie den Aktionären die Möglichkeit vorgestellt an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege teilzunehmen. Seit November 2009 finden die Regeln des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG I) Anwendung, was seinerseits zur Änderung des Aktiengesetzes geführt hat. Als Folge wurde §118 AktG um einen neuen Satz 2 erweitert, in dem die Möglichkeit der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung vorgesehen war.
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Die SE – das Mittel zur Umgehung der Mitbestimmung!
Mit den meisten Mitbestimmungsgesetzen und der größten Zahl an unterschiedlichen Arbeitnehmer-Vertretungsorganen ist Deutschland Spitzenreiter in Europa. Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr deutsche Unternehmen die 2004 eingeführte europäische Aktiengesellschaft „Societas Europaea“ (SE), als Rechtsform bei einer Umwandlung wählen. Prominente Beispiele in der deutschen Wirtschaft sind dabei Deutsche Wohnen, MLP und Zalando. Neben diesen Gesellschaften haben sich bereits 10 Jahre nach der Einführung über 2000 Unternehmen zur Umwandlung in eine SE entschieden. Ende 2018 wurde sogar die Marke der 3000 Umwandlungen geknackt. Die Attraktivität steigt und das nicht ohne Grund.