Die Entscheidung des BGH vom 19.02.2013 – II ZR 56/12 hat für ein Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl für nichtig erklärt wurde, eine einscheidende Bedeutung. Der Sachverhalt ist denkbar einfach, doch seine Auswirkungen sind weitreichend und führen zu einem Umdenken in weiten Teilen der Literatur und Rechtsprechung. Die Kernaussage der BGH Entscheidung ist, dass ein Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, für die Stimmabgabe und Beschlussfassung wie ein Nichtmitglied zu behandeln ist (Tz. 20). Diese Auswirkungen war bis dato in der Literatur höchst umstritten (vgl. Tz. 18) und sind nunmehr durch das BGH Urteil endgültig entschieden worden.
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Pharming-Angriffe beim Online-Banking und deren Rechtslage
Die Angriffe auf sensible Informationen wie Online-Banking-Daten nehmen immer weitere Ausmaße an. Zwar sind die Banken bemüht, technische Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, jedoch machen sich Kriminelle vor allem zu Nutze, dass ein Kontakt zwischen Bank und Kunde meist nur noch mittels Fernkommunikationsmittel stattfindet. Vor allem die Methoden des sog. „Pharming“ haben sich in der letzten Zeit konsequent weiterentwickelt, so dass auch die Rechtslage neu bewertet werden muss.
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Chancengleichheit unter Bewerbern auf einen Arbeitsplatz
„Erfolgreiches Unternehmen sucht europäisch-aussehende Empfangsdame zwischen 18-29 für ein junges, dynamisches und kreatives Team“. Nach Lesen dieser Stellenanzeige ist es nicht verwunderlich, dass Peter, 50 Jahre alt, eine Absage auf seine Bewerbung erhielt. Doch ist es wirklich zulässig in einer Stellenausschreibung so genau eine Personengruppe anzusprechen? Die Einführung des AGG, welches neben Arbeitnehmern auch Bewerber schützt, brachte die Antwort. Welche Möglichkeiten es für Arbeitgeber gibt eine detaillierte Stellenausschreibung schalten zu können ohne gegen das AGG zu verstoßen, welche Möglichkeiten das anonymisierte Bewerbungsverfahren im Hinblick auf andere europäische Länder aufweist und welche Maßnahmen für die Zukunft gelten könnten, sollen im Folgenden deutlich werden.
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Stolpersteine bei Kunstauktionskäufen – die Folgen falscher Katalogangaben
Was tun, wenn der ersteigerte Picasso gar kein Picasso ist? Nicht selten kommt es vor, dass die bei Kunstauktionen üblichen Kataloge die zu versteigernden Werke nicht korrekt oder nur unvollständig beschreiben. In solchen Fällen hat der Ersteigerer meist ein großes Interesse an einer Rückabwicklung. Allerdings ist diese oft nicht ganz unproblematisch, da möglicherweise schon unklar ist, an wen sich der Ersteigerer im Nachhinein zu wenden hat. Um diese und weitere Ungewissheiten zu klären, ist es nötig die verschiedenen Vertragstypen und Vertragsbedingungen, die der Kunstauktionsbereich beinhaltet, näher zu beleuchten.
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Die Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand – schon wieder verfassungswidrig?
Das Thema Steuergerechtigkeit ist durch den Fall Uli Hoeneß mehr denn je im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Auch die Erbschaftsteuer steht in Anbetracht der nahenden Bundestagswahl im September 2013 im Rampenlicht. So will etwa die Linke den Spitzensteuersatz von derzeit 50% auf 60% anheben und die persönlichen Freibeträge auf 150.000€ vereinheitlichen und reduzieren. Auch die Grünen kokettieren mit der Erbschaftsteuer; so soll sich durch Reformen das jährliche Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer gar verdoppeln. Tatsächlich fallen jährlich Erbschaften mit einem Volumen von etwa 230 Milliarden Euro in der Bundesrepublik Deutschland an – Tendenz stark steigend. Nie zuvor hat eine Generation von den Vermögenswerten ihrer Ahnen in dem Maße profitieren können, wie es die heutige „Generation Erbe“ kann. Auffällig sind allerdings vor allem starke Begünstigungen des Betriebsvermögens im derzeitigen Erbschaftsteuerrecht, die der BFH mittels eines Vorlagebeschlusses vom BVerfG auf deren Verfassungsmäßigkeit geprüft haben will.