Mit Urteil vom 31.5.2012 hat das LG Hamburg der Kampf der Flaschen zugunsten der PepsiCo. entschieden. Dieser darf nach Entscheidung des Gerichts ihre 2010 in Deutschland eingeführte „Carolina-Flasche“ weiterverwenden.
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Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels beim Grundstückskauf
Der BGH hat in einem Urteil vom 16.03.2012 (Az. V ZR 18/11) § 444 BGB ausgelegt.
Leitsatz: „Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
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Welcome to Wirtschaftsrecht-News
WordPress ist eingerichtet und wir werden in den nächsten Wochen an dieser Stelle über die aktuelle Entwicklung im deutschen Wirtschaftsrecht berichten.
Ein kleines Projektteam an der HWR-Berlin um Prof. Susanne Meyer freut sich Erfahrungen im Bloggen solcher Themen zu sammeln und wünscht sich konstruktives Feedback von den Lesern.