Die am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete CSR-Richtlinie (2014/95/EU) geht über die bisherige Berichterstattung für Unternehmen nach dem HGB hinaus. Sie soll einen Nachhaltigkeitsfortschritt bedeuten, da sie an dem Dogma rüttelt, Unternehmen nur nach ihren bloßen Finanzdaten zu bewerten. Vielmehr sollen die Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen und darüber berichten. Allerdings enthält die Richtlinie einen so erheblichen Spielraum, dass die Berichterstattung zur Produktion bloßen Papiermülls führen könnte.
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Aktienrechtsnovelle 2014- die Dritte
„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.
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BGH gibt Macroton-Rechtsprechung auf
Am 12. November hat der BGH mit der sog. „Frosta-Entscheidung“ eine wichtige Entscheidung für das Kapitalgesellschaftsrecht veröffentlicht und seine Rechtsprechung zum Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse (sog. „Macroton-Entscheidung„) revidiert. Der Leitsatz des Beschlusses lautet:
„Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung. Es bedarf weder eines Beschlusses der Hauptversammlung noch eines Pflichtangebotes (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. November 2002)“
Die Entscheidung gibt Anlass, die Rechtsprechung zum Aktieneigentum und zum Delisting noch einmal zu betrachten.
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Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern auch vorzeitig möglich
Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für höchstens fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung ist auch ohne besondere Gründe zulässig.