Die Digitale Agenda der Bundesregierung möchte die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Schließlich ermöglicht das Internet Zugang zu Bildung, Diskussion, Wettbewerb und sichert die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft. Frei verfügbares WLAN in Deutschland ist jedoch rar. In der Realität verschlüsseln private und gewerbliche WLAN-Betreiber ihr Netzwerk, um sich nicht der Gefahr kostspieliger Abmahnungen durch Medienverlage auszusetzen. Nach derzeitiger Rechtslage haften diese unter Umständen für Rechtsverletzungen, die sie selbst gar nicht begangen haben. Private WLAN-Betreiber sind hierbei mehr Risiken ausgesetzt als gewerbliche WLAN-Betreiber. Insbesondere letztere, wie Hotels, Flughäfen und Cafés sollen künftig in den Genuss von Haftungsprivilegien kommen. Doch warum ist die Rechtslage überhaupt so unsicher? Auf welcher Grundlage basiert die Differenzierung von privaten und geschäftlichen WLAN-Betreibern bei der Haftung? Und haben wir Hoffnung, dass frei verfügbares WLAN beim Espressoschlürfen im Café oder im Wartezimmer des Arztes bald zum Alltag gehört?
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Informationspflichten des Betreibers eines Webshops
Von Verbrauchern kaum wahrgenommen und von Unternehmern abgetan als überflüssige und in Teilen unverständliche Regulierungen fristen die gesetzlichen Informationspflichten ein Schattendasein in der Netzwelt. Dies wird schon daran deutlich, dass es kaum einem Unternehmen gelingt, alle nötigen Informationen benutzerfreundlich und gesetzeskonform dem Verbraucher zu präsentieren. Dabei sind ausreichende Informationen die Grundlage eines funktionierenden Onlinevertriebs. Nur sie können die für den Vertragsschluss im Internet dringend benötigte Vertrauensbasis schaffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten können außerdem Bußgelder im fünfstelligen Bereich fällig werden. Überflüssig sind die Informationspflichten also keineswegs und im Folgenden wird gezeigt, wie verständlich und einfach sie anzuwenden sind, wenn man sie nur strukturiert und zusammenfasst.
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Datenschutz
Datenschutz schützt die Privatheit und Persönlichkeit der Menschen und dient als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden. Ziel des Datenschutzes ist es, dass die Kunden selbst bestimmen können, wer was über sie erfahren soll. Daher spricht man auch von der informationellen Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht wird abgeleitet aus dem Art. 1 GG die Würde des Menschen und dem Art. 2 GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Was Unternehmer beachten müssen, wenn sie Daten erheben, erörtert dieser Beitrag genauer.