„Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker!“ „Darlehensvertrag Widerruf – so klappt es sicher!“ „Immobilienkredite – so kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus!“ Es scheint zum guten Ton zu gehören, dass Verbraucherschützer, Zeitschriften und Rechtsanwälte ihre Klientel medienwirksam regelrecht dazu auffordern, ihre Darlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu widerrufen um so mit einer günstigen Umschuldung Geld zu sparen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des BGH, die die damaligen Rechtsunsicherheiten bei der Ausgestaltung von Widerrufsbelehrungen nicht berücksichtigt und Unternehmer damit im Namen des Verbraucherschutzes fäschlicher- und unnötigerweise benachteiligt. Hierbei sind sich Verbraucher in der Regel nicht darüber im Klaren, dass ein Darlehenswiderruf häufig rechtsmissbräuchlich ist und ein „ewiges“ Widerrufsrecht gar nicht existiert.
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Stolpersteine bei Kunstauktionskäufen – die Folgen falscher Katalogangaben
Was tun, wenn der ersteigerte Picasso gar kein Picasso ist? Nicht selten kommt es vor, dass die bei Kunstauktionen üblichen Kataloge die zu versteigernden Werke nicht korrekt oder nur unvollständig beschreiben. In solchen Fällen hat der Ersteigerer meist ein großes Interesse an einer Rückabwicklung. Allerdings ist diese oft nicht ganz unproblematisch, da möglicherweise schon unklar ist, an wen sich der Ersteigerer im Nachhinein zu wenden hat. Um diese und weitere Ungewissheiten zu klären, ist es nötig die verschiedenen Vertragstypen und Vertragsbedingungen, die der Kunstauktionsbereich beinhaltet, näher zu beleuchten.
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„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ – EuGH verbietet Gewinnversprechen mit versteckten Kosten
Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zufolge ist irreführende Werbung verboten, die zwar Gewinne verspricht, dem vermeintlichen Gewinner aber für die Inanspruchnahme eines Preises Kosten auferlegt. Sofern persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen voraussetzen, dass Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern, sind sie daher verboten. Diese und ähnliche Geschäfts- und Werbepraktiken sind selbst dann rechtswidrig, wenn die zu leistenden Zahlungen im Verhältnis zum Gewinn nur niedrig oder unerheblich ausfallen. Ob der Werbende dabei verschiedene Vorgehensweisen zur Inanspruchnahme des Gewinnes anbietet, von denen zumindest eine gratis ist, bleibt dabei unerheblich.
Eine lange Zeit praktizierte Werbemethode soll durch das Urteil in Zukunft unterbunden werden.
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Streit um Preiserhöhungsklausel des Energiekonzerns RWE könnte zum Präzedenzfall werden
Im Rechtsstreit um Gaserhöhungspreise des Energiekonzerns RWE spricht sich die Generalanwältin des EuGH für die Verbraucher aus. Folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak, können zahlreiche Sonderkunden aller Energieversorger mit ähnlichen Klauseln in ihren Verträgen rückwirkend die Rückzahlung von Gaspreiserhöhungen verlangen, es käme zu einem Präzedenzfall.
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EU-Kommission fordert verbesserte Compliance – Unternehmen und Mitgliedstaaten in der Pflicht
Mit ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ vom 25. 10. 2011 möchte die EU-Kommission die soziale Verantwortung von Unternehmen in der Europäischen Union stärken. Das verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die in der Finanzkrise Vertrauen verloren hätten. Die Kommission hat einen Aktionsplan für den Zeitraum 2011 bis 2014 vorgestellt. Corporate Social Responsability definiert die Kommission als die „Verantwortung der Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Umsetzung dieses Programms die Einführung von Compliance-Organisationen eine immer größere Bedeutung erhält.