Im Jahre 2011 wurden die Großaktionäre der ISION-AG zur Zahlung von 209 Millionen Euro Schadesersatz an die Insolvenzverwaltung von Energis verurteilt. Dieses Urteil hat die Wahrnehmung der Fragen der Vorstandshaftung verändert. Während des Gerichtsverfahrens wurden grundlegend neue Grundsätze und Kriterien für die Haftung der Vorstandsmitglieder infolge erfolgloser Rechtsberatung geschaffen.
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Das deutsche Mitbestimmungsrecht anhand des “TUI Falls“
Die Unternehmensmitbestimmung bezeichnet die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen. Das Recht zur Unternehmensmitbestimmung wird hauptsächlich durch die Besetzung des Aufsichtsrates, der den Vorstand kontrolliert, wahrgenommen. In Aufsichtsräten deutscher Unternehmen wie z.B. der TUI AG sitzen nur Arbeitnehmer, die im in Inland beschäftigt sind. Aufgrund dieser Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat ein Kleinaktionär der TUI AG namens Konrad Erzberger gegen die TUI AG Klage eingereicht. Dadurch wurde das deutsche Mitbestimmungsrecht erneut in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang bat das zuständige Kammergericht den Gerichtshof um Klärung der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitsnehmer mit dem Unionsrecht. Wie der Entscheidungsprozess zum TUI Fall verlaufen ist wird im nachfolgenden näher erläutert.
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Datenschutz im Umbruch
Für viele Unternehmen handelte es sich bei dem Thema Datenschutz bislang um das ungeliebte und vernachlässigte Stiefkind. Aktuell beschäftigen sich jedoch erstaunlich viele Unternehmen intensiv mit der Planung und Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Kein Wunder – den Unternehmen drohen nämlich drakonische Strafen bei Nichteinhaltung des neuen Rechtrahmens. Im Falle von Datenschutzpannen können neben irreparabler Imageschäden auch exorbitant hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes fällig werden. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen wirklich so viel? Dieser Blog gibt einen Überblick darüber, was sich durch die Reform im Datenschutzrecht ändert.
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EU-Kommission fordert verbesserte Compliance – Unternehmen und Mitgliedstaaten in der Pflicht
Mit ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ vom 25. 10. 2011 möchte die EU-Kommission die soziale Verantwortung von Unternehmen in der Europäischen Union stärken. Das verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die in der Finanzkrise Vertrauen verloren hätten. Die Kommission hat einen Aktionsplan für den Zeitraum 2011 bis 2014 vorgestellt. Corporate Social Responsability definiert die Kommission als die „Verantwortung der Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Umsetzung dieses Programms die Einführung von Compliance-Organisationen eine immer größere Bedeutung erhält.