Im Rechtsstreit um Gaserhöhungspreise des Energiekonzerns RWE spricht sich die Generalanwältin des EuGH für die Verbraucher aus. Folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Verica Trstenjak, können zahlreiche Sonderkunden aller Energieversorger mit ähnlichen Klauseln in ihren Verträgen rückwirkend die Rückzahlung von Gaspreiserhöhungen verlangen, es käme zu einem Präzedenzfall. Experte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW meint, „solch ein Urteil zugunsten der Verbraucher wäre sensationell und würde bundesweit eine Vielzahl von Kunden betreffen“, siehe Handelsblatt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte sich für die Rechte von 25 RWE Sonderkunden eingesetzt und damit den Fall ins Rollen gebracht. Als Sonderkunden sind alle Kunden zu versteht, die mit Gas heizen oder Warmwasser bereiten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die AGBs zu Gaspreiserhöhungen für Sonderkunden nicht klar genug, insbesondere die Gründe für eine Preiserhöhung und somit intransparent, unangemessen und verstoßen gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

In den Schlussanträgen setzt sich die Generalanwältin dafür ein, dass sich der EuGH aufgrund des Verstoßes gegen EU-Recht auf Vorlage des BGH dafür entscheidet, die Klauseln rückwirkend bis 2003 für unwirksam zu erklären und sich somit gegen RWE zu stellen. Der EuGH wird sich voraussichtlich in einigen Monaten entscheiden. Bei dem heiß ersehnten Urteil wird er sich höchstwahrscheinlich, wie fast immer, den Schlussanträgen der Generalanwältin anschließen.